Wirtschaftsstrafrechtler Volker Rosengarten wechselt zu Noerr

14.07.2021

Die Kanzlei Noerr baut ihre Position als führende unabhängige Kanzlei aus: Zum 1. August wechselt Dr. Volker Rosengarten (45) als Equity Partner in das Hamburger Büro von Noerr. Dort verstärkt er die Praxisgruppen Compliance & interne Untersuchungen sowie Gesellschafts- & Finanzrechtliche Streitigkeiten.

Volker Rosengarten kommt von der US-Kanzlei Quinn Emanuel. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Wirtschaftsstrafrecht. Er verteidigt Unternehmen in Straf- und Bußgeldverfahren, führt interne Untersuchungen und berät zu Compliance-Themen.

Volker Rosengarten hat die Interessen von Mandanten in einigen der bedeutendsten Wirtschaftsstrafsachen in Europa vertreten, u. a. den Weltfußballverband FIFA im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts sowie diverse Banken im Zusammenhang mit den Panama-Papers-Untersuchungen, außerdem Unternehmen in Verbandsgeldbuße-Verfahren nach den §§ 30, 130 OWiG wegen vermeintlichen Fehlverhaltens von Führungspersonal bzw. Compliance-Verstößen.

„Wir freuen uns, dass wir mit Volker Rosengarten einen profilierten, international erfahrenen Wirtschaftsstrafrechtler gewonnen haben“, sagte Dr. Torsten Fett, Co-Sprecher der Kanzlei und in Personalunion Co-Leiter der Praxisgruppe Compliance & interne Untersuchungen. „Der Bereich Wirtschaftsstrafrecht ist für uns von strategischer Bedeutung, insbesondere als Teil der Compliance-Praxis, aber genauso an den Schnittstellen zu anderen Bereichen.“

„Die Wichtigkeit dieses Bereichs hat noch weiter zugenommen, seit ein Unternehmenssanktionsrecht öffentlich diskutiert wird“, ergänzte Dr. Sophia Habbe, Co-Leiterin der Praxisgruppe Compliance & interne Untersuchungen. „Außerdem soll Volker Rosengarten unsere Financial-Litigation-Praxis verstärken, die ebenfalls strategische Anknüpfungspunkte und Wachstumschancen für die Sozietät bietet.“

Volker Rosengarten hat in Göttingen Rechtswissenschaft studiert und wurde 2009 von der Universität Münster mit einer Dissertation zum Regulierungsrecht zum Dr. jur. promoviert. Bevor er zu Quinn Emanuel wechselte, arbeitete er fünf Jahre für die Kanzlei Allen & Overy.