Investor-State Arbitration

Noerr verfügt über große Erfahrung in der Vertretung von Investoren und souveräner Staaten in Investitionsschiedsverfahren. Unser Team führt Investor-Staat-Schiedsverfahren vor dem Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) sowie damit zusammenhängende Verfahren vor nationalen Gerichten, unter anderem gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO. Darüber hinaus haben wir Erfahrung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer (ICC), der London Court of Arbitration (LCIA) sowie UNCITRAL.

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internationale Expertinnen und Experten, die Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch sprechen

Unsere mehrsprachigen und in verschiedenen Ländern zugelassenen Anwälte beraten Mandanten auf dem Gebiet des völkerrechtlichen Investitionsschutzes, unter anderem zum Vertrag über die Energiecharta (ECT) sowie zu verschiedenen bilateralen Investitionsschutzverträgen („BITs“). Die Bundesrepublik Deutschland hat seit 1959 mehr als 130 BITs abgeschlossen und ist damit einer der Staaten mit den meisten investitionsschutzrechtlichen Verträgen. Dementsprechend haben deutsche Investoren eine breite Grundlage für die Geltendmachung entsprechender Schutzrechte.

Darüber hinaus werden wir häufig bei ausländischen Gerichtsverfahren als Experten zu ausgewählten völkerrechtlichen Fragestellungen benannt, zum Beispiel zu Fragen der Staatenimmunität sowie grenzüberschreitenden Beweisaufnahmen. Im Fall konkreter Streitigkeiten begleiten wir ebenfalls das einem Investor-Staat-Schiedsverfahren vorgelagerte Konsultationsverfahren.

Unser Investor-State-Arbitration Team bei Noerr hat große Erfahrung in der Vertretung von Investoren und Staaten in Schiedsverfahren im Rahmen internationaler Investitionsabkommen, einschließlich bilateraler Investitionsabkommen und des Energiecharta-Vertrags.

Ausländische Investoren investieren in Projekte in den Gaststaaten in der Hoffnung und Erwartung auf Erfolg und eine angemessene Rendite. Politische, wirtschaftliche und finanzielle Veränderungen im Gaststaat können jedoch als zunächst sicher angesehene Investitionen nachhaltig beeinflussen und sogar schädigen.

Dazu gehören Maßnahmen wie Enteignung der Investition bis hin zu einer Änderung der Vorschriften, die die wirtschaftliche Grundlage der Investition untergraben. In solchen Fällen kommt es oft zu Streit, den sog. Investor-Staat-Streitigkeiten. Hier stellt sich oft die Frage nicht nur nach dem anwendbaren Recht, sondern auch nach dem passenden Forum zu Streitbeilegung. Dabei hat sich vor allem das Schiedsverfahrensrecht bewährt.

Im Vergleich zu nationalen Gerichtsverfahren bietet ein internationales Schiedsverfahren die Vorteile der Unabhängigkeit von staatlichen Gerichtssystemen, Neutralität, Flexibilität, kompetente Schiedsrichter und erleichterte Vollstreckung.

Schiedsverfahren nach den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten der Weltbank (International Centre for Settlement of Investment Disputes – „ICSID“) spielen dabei eine besonders wichtige Rolle. Diese Art von Verfahren haben in den vergangenen Jahren in der Anzahl stark zugenommen und sich als Regelungsmechanismus für Investor-Staat-Streitigkeiten bewährt.

Die ICSID-Konvention ist seit ihrer Unterzeichnung im Jahr 1965 von 155 Staaten ratifiziert worden, darunter die Bundesrepublik Deutschland. ICSID ist die bedeutendste Institution zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten.

Investoren und Staaten benötigen dabei gleichermaßen kompetente Rechtsberatung.

Im Bereich der Investor-Staats-Schiedsverfahren kombiniert unser Team bei Noerr fundierte Kenntnisse im internationalen Investitionsrecht und der Schiedsgerichtsbarkeit mit erstklassiger Erfahrung vor verschiedenen Schiedsinstitutionen, insbesondere vor Schiedsgerichten nach den ICSID Schiedsregeln.

Wir begleiten weltweite Investitionen in sämtlichen Phasen eines Schiedsverfahrens – vor, während und nach dem Auftreten eines Konflikts – in einer Vielzahl von wichtigen Industriesektoren, darunter Energie und natürliche Ressourcen, Banken und Finanzen und dem Bau von hochkomplexen Anlagen. Unsere tiefe Branchenkenntnis kommt unseren Mandanten dabei zugute.

Unser Team berät auch zu möglichen Auswirkungen des Völkerrechts, ESG-Verpflichtungen von Unternehmen sowie Menschenrechten auf internationale Handelsgeschäfte.

Schwerpunkte

Unsere Anwälte haben umfassende Erfahrung und Kenntnisse insbesondere in diesen Bereichen:

  • Investitionsschiedsverfahren
  • Vertragsbasierte Investor-Staat-Streitigkeiten
  • Bilaterale und multilaterale Investitionsabkommen
  • Internationales Investitionsrecht
  • Common Law, insbesondere U.S. Recht

Referenzen

Unsere internationale Schiedsgerichtspraxis wird für ihre außergewöhnlich hohe Qualität gelobt:

The Legal 500 zeichnete Dr. Anke Meier als führenden Namen in Deutschland für Arbitration aus.

Who`s Who Legal 2024 lobt Dr. Anke Meier als Thought Leader und beschreibt sie als "sehr effiziente, unternehmerische und erfahrene" Schiedsrichterin, die sich in komplexen Investitions- und Handelsschiedsverfahren auszeichnet.

Die in Frankfurt am Main ansässige Rechtsanwältin Anke Meier wird von souveränen Staaten wegen ihrer Stärke bei prominenten Energiecharta-Klagen nach den ICSID-Regeln sowie bei damit verbundenen Gerichtsverfahren sehr geschätzt", Chambers Europe 2023

Sie hat sehr beeindruckende Arbeit in Investitionsschiedsverfahren für die deutsche Regierung geleistet". Arbitration, Who is Who Legal 2022

Dr Anke Meier wurde zudem 2014 von der Bundesrepublik zur Schlichterin des Internationalen Zentrums für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) bestellt.

Darüber hinaus wurde Dr Barbara Maucher für "sehr angenehme, sehr unterstützende Zusammenarbeit mit starkem Durchsetzungsvermögen" von Mandanten gelobt und im JUVE Handbuch 2024/2025 als oft empfohlene Anwältin ausgezeichnet.

Mitglieder des Teams publizieren regelmäßig zu aktuellen Themen des internationalen Investitionsschutzrechtes und werden häufig als Panelisten und Speaker zu Konferenzen eingeladen.

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