Digitaler Fortschritt und gesetzliche Weichenstellungen: Was der Koalitionsvertrag 2025 für die Telekommunikationsbranche bedeutet
Bundestagswahl Insights
Digitalisierung, offenere Datennutzung, KI und Erneuerung der Infrastrukturen – diese Themen ziehen sich durch den Koalitionsvertrag vom 9. April 2025. Die Telekommunikationsbranche ist dabei doppelt im Fokus, denn ihre Netze sind die kritische Infrastruktur der Digitalisierung:
1. Ausbau
Der Koalitionsvertrag will den Netzausbau fördern. Er bekennt sich zum flächendeckenden Glasfaserausbau to-the-home und zum flächendeckenden Mobilfunkausbau, nach dem Grundsatz “Markt vor Staat”, aber ggf. auch mit staatlicher Förderung. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft soll jedenfalls für die bereits bewilligten Förderungen weiter bestehen bleiben. Das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz soll verabschiedet werden und den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen als überragendes öffentliches Interesse definieren. Auch die “Zukunfts- und Schlüsseltechnologie” Raumfahrt soll eigene Fähigkeiten zur weltraumgestützten Kommunikation sichern. Daneben will die Koalition Deutschland zu einem zentralen Standort für Rechenzentren machen und dabei jedenfalls eine “AI-Gigafactory” nach Deutschland holen.
2. Resilienz
Als kritische Infrastruktur werden nicht zuletzt Telekommunikationsnetze von geplanten Änderungen des Außenwirtschaftsrechts betroffen sein: In sensiblen Bereichen der kritischen Infrastruktur dürfen künftig ausschließlich Komponenten aus vertrauenswürdigen Staaten verbaut werden, und ausländische Investitionen in Infrastruktur sollen verhindert werden, wenn sie nationalen Interessen widersprechen. Generell verfolgt die neue Regierung das Ziel, die Resilienz Deutschlands besonders bei kritischer Infrastruktur zu stärken. Dabei setzt sie auch auf Investitionen in IT-Sicherheits- und anwendungsorientierte Resilienzforschung.
3. Überwachung
Gleichzeitig soll der digitale Raum mit Hilfe der Netzbetreiber besser überwacht werden. Netzbetreiber sollen eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und Portnummern umsetzen, um sie Anschlussinhabern zuordnen zu können. Sicherheitsbehörden sollen leichteren Zugang zu Telekommunikationsüberwachung und Funkzellenabfrage (§§ 100a ff. StPO) haben. Beides dürfte für die Unternehmen einigen Aufwand mit sich bringen.
Dieser Artikel erscheint im Rahmen unserer Bundestagswahl Insights. Alle Bundestagswahl Insights und mehr Informationen zur Bundestagswahl und deren Auswirkungen auf Industrie und Wirtschaft finden Sie auf unserem Election Hub (hier).
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