Digital Markets & Services
Als Treiber der Digitalisierung ermöglichen digitale Produkte und Dienste Innovation und Wachstum. Um die Chancen auf digitalen Märkten erfolgreich nutzen zu können, sind die rechtlichen Fallstricke durch proaktives und umsichtiges Handeln zu vermeiden.
Durch die digitale Transformation entstehen neue Märkte, Produkte und Dienste. Gleichzeitig steigt die regulatorische Komplexität erheblich: Einerseits hat der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA) strenge Regeln für Plattformen, Marktteilnehmer und digitale Dienste eingeführt, andererseits gelten für die Entwicklung und den Vertrieb digitaler Produkte und Dienste neue zivil-, produkt- und sicherheitsrechtliche Vorschriften. Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten begleiten Sie umfassend und zielorientiert in allen strategischen und rechtlichen Fragen.
Schwerpunkte
Digitale Produkte
Während digitale Produkte wie Software, Filme und Games allgegenwärtig sind, weisen auch physische Waren heute zunehmend digitale Elemente auf – vom Kühlschrank bis zum PKW. Nicht nur unterliegen solche Produkte im B2C-Kontext besonderen vertragsrechtlichen Vorgaben, sie werden auch Gegenstand immer intensiverer Anforderungen an die Product Compliance, etwa künftig durch den Cyber Resilience Act (CRA). Diese Vorgaben haben neben der Kundenbeziehung auch Einfluss auf die Lieferkette. Wir beraten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu allen vertrags- und produktrechtlichen sowie regulatorischen Fragen.
Digitale Dienste
Die digitale Transformation schafft neue Geschäftsmodelle – von Software as a Service (SaaS) über das Internet der Dinge (IoT) und künstliche Intelligenz (KI) hin zu Everything as a Service (XaaS). Aufgrund der rechtlichen Anforderungen haben sich für Kundenverträge besondere Standards etabliert, die hin zu den Lieferanten durchzuleiten sind. Hinzu treten neue regulatorische Anforderungen, etwa des Data Act und der KI-Verordnung (AI Act). Diese gelten zusätzlich zu den allgemeinen kartellrechtlichen Anforderungen an Daten, KI und Marktmacht. Auf Grundlage unserer tiefen Kenntnis von Regulierung, Technologie und Märkten unterstützt unser interdisziplinäres Team passgenau in allen Phasen eines digitalen Dienstes.
Vertrieb digitaler Produkte und Dienste
Gegenüber rein körperlichen Gegenständen weist der Vertrieb digitaler Produkte und Dienste Besonderheiten auf, die sich nur im engen Zusammenspiel von vertriebs- und IT-rechtlicher sowie regulatorischer Expertise bewältigen lassen. So werden typischerweise die Vertragsbeziehungen nicht in einer Kette vom Hersteller zum Händler und dann zum Kunden hin begründet, sondern es können Lizenzvereinbarungen (EULAs) oder Serviceverträge direkt zwischen Kunden und Herstellern geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund sind die unterschiedlichen Vertragsbeziehungen, unter Berücksichtigung vertriebsrechtlicher, kartellrechtlicher und regulatorischer Anforderungen, besonders eng zu verzahnen.
Plattformen und Marktplätze
Online-Plattformen und -Marktplätze sind ein maßgebliches Spielfeld digitaler Märkte. Im Vordergrund stand dabei für den Betreiber bisher vor allem eine haftungsoptimierte Gestaltung im Dreieck zwischen Leistungsanbieter und -empfänger. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen des Digital Services Act (DSA) wird diese Diskussion nun um die Einhaltung der dort für Intermediäre nach ihrer Art und Größe geregelten spezifischen Sorgfaltspflichten als besondere Compliance-Anforderungen ergänzt. Mit unserer umfangreichen Expertise zu allen relevanten Themen beraten wir sowohl Plattformbetreiber jeglichen Zuschnitts als auch ihre gewerblichen Nutzer.
Wettbewerb auf digitalen Märkten
Digitale Märkte nehmen in der Wirtschaft eine immer zentralere Position ein und werden durch neue Verschärfungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts verstärkt geordnet. Hierzu gehört einerseits eine Weiterentwicklung der allgemeinen kartellrechtlichen Anforderungen und der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission, der europäischen Gerichte sowie der nationalen Kartellbehörden. Daneben hat der europäische Gesetzgeber mit dem Digital Markets Act (DMA) eine besondere Regulierung für sog. Gatekeeper geschaffen, um die Bestreitbarkeit digitaler Märkte zu sichern. Daraus folgen weitreichende Rechte und neue Möglichkeiten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beraten wir umfassend zu diesen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen und allen Schnittstellen etwa zum IP- und Vertragsrecht, und bei der Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche wegen Kartellverstößen und individuellen Rechten aus dem DMA.
Haftung von Intermediären
Häufig stellt sich auf digitalen Märkten die zentrale Frage nach der Haftung von Unternehmen, die möglicherweise rechtswidrige digitale Produkte oder Dienste vermitteln. Zentral hierfür war bislang das Providerprivileg aus der E-Commerce-Richtlinie, ergänzt durch umfangreiche europäische und nationale Rechtsprechung. Diese Grundsätze wurden nun in den Digital Services Act (DSA) überführt und werden durch immer intensivere Vorgaben aus der produktspezifischen Regulierung ergänzt. Unser interdisziplinäres Team greift auch hier Hand in Hand, um einerseits maßgeschneiderte Lösungen zur Haftungsminimierung zu gestalten und andererseits Ansprüche von oder gegenüber Intermediären effektiv durchzusetzen.
Behördliche Durchsetzung und Private Enforcement
Die Regulierung digitaler Märkte und Dienste wird durch weitgehende Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen auf europäischer und nationalstaatlicher Ebene sowie Private Enforcement flankiert. Dabei geben die neuen europäischen Rechtsakte den zuständigen Behörden ein Instrumentarium an empfindlichen Sanktionen an die Hand, die denjenigen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nachgebildet sind. Ein Schwerpunkt wird zunächst auf der Durchführung behördlicher Verfahren und dem gerichtlichen Vorgehen gegen entsprechende Entscheidungen vor den nationalen und den europäischen Gerichten liegen. Daneben spielt die private Rechtsdurchsetzung auch wegen der Einführung neuer Kollektivverfahren für Verbraucher in ganz Europa eine große Rolle. Insoweit beraten wir in integrierten Teams mit einem vollständigen Blick auf alle denkbaren Möglichkeiten und Risiken der Streitbeilegung zur Entwicklung einer Gesamtstrategie und deren Umsetzung.
Referenzen
- Bankenverband
Beratung eines Bankenverbandes bei Zugangsanspruch zu technischer Infrastruktur für bargeldlosen Zahlungsverkehr gegen Gatekeeper - Online-Plattform
Vertretung einer sehr großen Online-Plattform in einer Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission wegen Benennung als sehr große Online-Plattform - Automobilhersteller
Laufende Beratung eines deutschen Automobilherstellers zur Anwendbarkeit und Umsetzung des DSA in diversen Digitalprodukten und fahrzeugbezogenen Online-Diensten - Soziales Netzwerk
Beratung eines sozialen Netzwerks zur Umsetzung von Community Guidelines und Beratung zu Meldepflichten nach dem DSA - Großhändler
Beratung eines Großhändlers zur Aufbereitung der Kriterien für die Anwendbarkeit des DSA auf angebotene Online-Dienste und Übersicht der Sorgfalts-pflichten nach dem DSA - FinTech
Beratung eines FinTechs bei der Gestaltung einer Plattform für die Vermietung von Consumer Electronics und Verhandlung der B2B-Kooperationsverträge mit allen beteiligten Providern - Industriekonzern
Beratung eines Industriekonzerns zum Aufbau einer Cloud-basierten Internet der Dinge-Plattform einschl. Verträgen mit Infrastruktur-anbietern, Open Source Software, Datenschutz und Musterverträgen für Kunden - Online-Plattform für Konsumgüter
Datenschutzrechtliche Beratung einer führenden Online-Plattform für Konsumgüter zur Einführung eines neuen Geschäftsmodells
“Dass die IT- u. Datenrechtler zur Marktspitze gehören, belegen zahlr. namh. Mandanten, die im Bereich digitaler Geschäftsmodelle oder digitaler Infrastruktur auf das Team setzen.”
JUVE, 2024/25, IT & Datenrecht“Bei Projekten wie diesen [dem „Aufbau einer blockchainbasierten Cloud-Lösung für CO2-Zertifikate“] ist oft die eingespielte Zusammenarbeit u.a. mit dem Vertriebs- u. Kartellrecht gefragt...”
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