Koalition strebt „Paradigmenwechsel“ im Bereich Außenwirtschaft an
Bundestagswahl Insights
Am 9. April 2025 wurde der zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag bekannt. Nichts weniger als einen „Paradigmenwechsel“ im Außenwirtschaftsrecht streben die Koalitionäre an. Dieser soll auf die allgemeine Beschleunigung von Antragsverfahren gründen, aber auch strategische Aspekte bei Entscheidungen im Bereich Investitionsprüfung und Rüstungsexporte stärker berücksichtigen.
Abkehr von Ausfuhrgenehmigungen?
Ein neues Paradigma streben die Koalitionäre für Ausfuhrgenehmigungen an. Zukünftig sollen nicht mehr „durchgängige Prüfungen“ von Ausfuhren stattfinden, sondern „stichprobenartige Kontrollen“ kombiniert mit „empfindlichen Strafen bei Verstößen“. Ausfuhrgenehmigungen sollen demnach zukünftig nicht mehr erforderlich sein.
AWG-Novelle, Investitionsprüfung & Rüstungsexporte
Im Rahmen einer Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sollen Investitionsprüfverfahren und die Genehmigung von Rüstungsexporten beschleunigt und vereinfacht werden.
Es sollen dabei solche Investitionen effektiv verhindert werden, die deutschen Interessen widersprechen. Die ehedem angedachte Abspaltung des Investitionsprüfrechts in ein eigenes Regelwerk scheint vom Tisch. Ebenso finden sich keine Ausführungen zu dem in der letzten Legislatur verfolgten Rüstungsexportkontrollgesetz. Indes bekennen sich die Koalitionäre zu einer strategischen Ausrichtung der Rüstungsexportpolitik, die fortan der deutschen Industrie und ihren Kunden mehr Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit bieten soll.
Begrüßenswerte Ansätze, aber praktische Umsetzung entscheidend
Der Koalitionsvertrag enthält angesichts der komplexen weltpolitischen Lage zahlreiche Ansätze für die Fortentwicklung des Außenwirtschaftsrechts. Hinsichtlich des Zwecks der Investitionsprüfung und der weiteren Durchsetzung der Russlandsanktionen enthält der Koalitionsvertrag wenig Neues. Naturgemäß bleiben die geeinten Vorschläge noch im Vagen.
Insgesamt ist die prominente Ansprache außenwirtschaftsrechtlicher Themen begrüßenswert, hadern doch viele Unternehmen aus den betroffenen Wirtschaftszweigen mit den teilweise überlangen Bearbeitungsdauern ihrer Ausfuhranträge.
Dass Genehmigungsvorbehalte für Ausfuhren tatsächlich gänzlich abgeschafft werden, erscheint indes äußerst fraglich. Wer bei der Lektüre darauf hofft (“Eine vorherige Exportgenehmigung wäre nicht mehr erforderlich.”), wird wohl enttäuscht werden: sowohl das Unions- als auch das Völkerrecht verpflichten Deutschland, bestimmte Ausfuhren von einer vorherigen Genehmigung abhängig zu machen. Allerdings scheint die Koalition die durchaus fragliche Praxis des Zolls abschaffen zu wollen, bestimmte nicht genehmigungsbedürftige Ausfuhren dennoch von der Erteilung eines Nullbescheids abhängig zu machen. Allein das wäre eine erhebliche Erleichterung für exportierende Unternehmen.
Dieser Artikel erscheint im Rahmen unserer Bundestagswahl Insights. Alle Bundestagswahl Insights und mehr Informationen zur Bundestagswahl und deren Auswirkungen auf Industrie und Wirtschaft finden Sie auf unserem Election Hub (hier).