Noerr berät Bundesregierung beim Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zum Kohleausstieg in Deutschland
11.02.2021
Unter Leitung unserer Partner Dr. Holger Schmitz, Dr. Tibor Fedke und Christof Federwisch hat unsere Kanzlei das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beim Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zum Kohleausstieg in Deutschland beraten.
Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie den Betreibern von Braunkohle-Großkraftwerken – RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie – geschlossen.
Grundlage für den Vertrag ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, das im August 2020 in Kraft getreten ist. Es legt die schrittweise Abschaltung aller Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 fest.
Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung: RWE erhält 2,6 Mrd. Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen im Rheinland, LEAG erhält 1,75 Mrd. Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen in der Lausitz.
Die Entschädigung wird in 15 gleich großen jährlichen Tranchen ab Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt und für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Im Gegenzug erklären die Betreiber einen umfassenden Klageverzicht, sowohl vor nationalen Gerichten als auch vor internationalen Schiedsgerichten.
Die vertraglichen Regelungen und die Entschädigungszahlungen stehen noch unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt der EU-Kommission.
Dazu teilt Dr. Holger Schmitz mit: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Bundesregierung sowohl beim Kohleverstromungsbeendigungsgesetz als auch beim jetzt unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrag in sämtlichen Fragen des Wirtschaftsrechts beraten durften. Mit der gefundenen konsensualen Lösung wird der Bund der nationalen Tragweite seiner energiepolitischen Entscheidung in besonderer Weise gerecht.“
Berater Bundesregierung Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Leitung: Dr. Holger Schmitz (Verfassungs-, Berg- und Beihilferecht, Berlin), Dr. Tibor Fedke (Gesellschaftsrecht, Berlin), Christof Federwisch (Energie, Frankfurt)
Advisory/Unternehmensbewertung
Santiago Ruiz de Vargas (München)
Arbeitsrecht
Yvonne Dietzel (Dresden)
Energie
Dr. Martin Geipel (Berlin)
Gesellschaftsrecht/M&A
Katrin Andrä, Ira Tsoures, Marcel Behringer, Daniel Fuchs (Berlin)
Prozessführung, Schiedsverfahren & alternative Streitbeilegung
Dr. Anke Meier (Frankfurt)
Christian Balzer, Barbara Maucher (Düsseldorf)
Regulierung & Governmental Affairs
Dr. Max Helleberg, Dr. Carl-Wendelin Neubert (Berlin)
Restrukturierung & Insolvenzrecht
Dr. Dorothee Prosteder (München)
Simone Schönen, Philippa Peters (Hamburg)
Tschechisches Recht
Barbara Kusak, Michal Janicek
Zypriotisches Recht
Chrysostomides: Chryso Pitsilli-Dekatris, Ms Eri Kozakou
Niederländisches Recht
Houthoff: Kirsten Berger, Bas van der Mei
Luxemburger Recht
Arendt & Medernach: Michael Jonas
Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie den Betreibern von Braunkohle-Großkraftwerken – RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie – geschlossen.
Grundlage für den Vertrag ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, das im August 2020 in Kraft getreten ist. Es legt die schrittweise Abschaltung aller Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 fest.
Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung: RWE erhält 2,6 Mrd. Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen im Rheinland, LEAG erhält 1,75 Mrd. Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen in der Lausitz.
Die Entschädigung wird in 15 gleich großen jährlichen Tranchen ab Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt und für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Im Gegenzug erklären die Betreiber einen umfassenden Klageverzicht, sowohl vor nationalen Gerichten als auch vor internationalen Schiedsgerichten.
Die vertraglichen Regelungen und die Entschädigungszahlungen stehen noch unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt der EU-Kommission.
Dazu teilt Dr. Holger Schmitz mit: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Bundesregierung sowohl beim Kohleverstromungsbeendigungsgesetz als auch beim jetzt unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrag in sämtlichen Fragen des Wirtschaftsrechts beraten durften. Mit der gefundenen konsensualen Lösung wird der Bund der nationalen Tragweite seiner energiepolitischen Entscheidung in besonderer Weise gerecht.“
Berater Bundesregierung Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Leitung: Dr. Holger Schmitz (Verfassungs-, Berg- und Beihilferecht, Berlin), Dr. Tibor Fedke (Gesellschaftsrecht, Berlin), Christof Federwisch (Energie, Frankfurt)
Advisory/Unternehmensbewertung
Santiago Ruiz de Vargas (München)
Arbeitsrecht
Yvonne Dietzel (Dresden)
Energie
Dr. Martin Geipel (Berlin)
Gesellschaftsrecht/M&A
Katrin Andrä, Ira Tsoures, Marcel Behringer, Daniel Fuchs (Berlin)
Prozessführung, Schiedsverfahren & alternative Streitbeilegung
Dr. Anke Meier (Frankfurt)
Christian Balzer, Barbara Maucher (Düsseldorf)
Regulierung & Governmental Affairs
Dr. Max Helleberg, Dr. Carl-Wendelin Neubert (Berlin)
Restrukturierung & Insolvenzrecht
Dr. Dorothee Prosteder (München)
Simone Schönen, Philippa Peters (Hamburg)
Tschechisches Recht
Barbara Kusak, Michal Janicek
Zypriotisches Recht
Chrysostomides: Chryso Pitsilli-Dekatris, Ms Eri Kozakou
Niederländisches Recht
Houthoff: Kirsten Berger, Bas van der Mei
Luxemburger Recht
Arendt & Medernach: Michael Jonas