Noerr berät die Bundesregierung beim Ausstieg aus der Braunkohleverstromung
06.07.2020
Unter Leitung von Dr. Holger Schmitz, Dr. Tibor Fedke und Christof Federwisch hat die Kanzlei Noerr das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beim Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes und bei den Verhandlungen mit den Energieversorgungsunternehmen (EVU) unterstützt.
Der Bundestag und Bundesrat haben am vergangenen Freitag das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) beschlossen. Im Vorfeld war mit den EVU ein öffentlich-rechtlicher Vertrag verhandelt worden, mit dem die gesetzlich fixierten Rechte und Pflichten zusätzlich vertraglich geregelt und konkretisiert werden.
Damit werden die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sowie die Ergebnisse der Einigung zwischen Bund, Ländern und den Betreibern der Braunkohlekraftwerke zur Stilllegung von Braunkohlekraftwerken und den im Verbund betriebenen Braunkohletagebauen umgesetzt. Gleichzeitig wurde eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Umbau der Energieerzeugung und zur Erreichung der Klimaschutzziele geschaffen.
Berater Bundesregierung
Leitung: Dr. Holger Schmitz (Verfassungs-, Berg- und Beihilferecht, Berlin), Dr. Tibor Fedke (Gesellschaftsrecht, Berlin), Christof Federwisch (Energie, Frankfurt)
Advisory/Unternehmensbewertung
Santiago Ruiz de Vargas (München)
Arbeitsrecht
Yvonne Dietzel (Dresden)
Energie
Dr. Martin Geipel (Berlin)
Gesellschaftsrecht/M&A
Katrin Andrä, Friedrich von Kettler, Ira Tsoures (Berlin)
Prozessführung, Schiedsverfahren & alternative Streitbeilegung
Dr. Anke Meier (Frankfurt)
Christian Balzer (Düsseldorf)
Regulierung & Governmental Affairs
Dr. Max Helleberg, Dr. Carl-Wendelin Neubert (Berlin)
Restrukturierung & Insolvenzrecht
Dr. Dorothee Prosteder (München)
Simone Schönen, Philippa Peters (Hamburg)
Der Bundestag und Bundesrat haben am vergangenen Freitag das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) beschlossen. Im Vorfeld war mit den EVU ein öffentlich-rechtlicher Vertrag verhandelt worden, mit dem die gesetzlich fixierten Rechte und Pflichten zusätzlich vertraglich geregelt und konkretisiert werden.
Damit werden die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sowie die Ergebnisse der Einigung zwischen Bund, Ländern und den Betreibern der Braunkohlekraftwerke zur Stilllegung von Braunkohlekraftwerken und den im Verbund betriebenen Braunkohletagebauen umgesetzt. Gleichzeitig wurde eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Umbau der Energieerzeugung und zur Erreichung der Klimaschutzziele geschaffen.
Berater Bundesregierung
Leitung: Dr. Holger Schmitz (Verfassungs-, Berg- und Beihilferecht, Berlin), Dr. Tibor Fedke (Gesellschaftsrecht, Berlin), Christof Federwisch (Energie, Frankfurt)
Advisory/Unternehmensbewertung
Santiago Ruiz de Vargas (München)
Arbeitsrecht
Yvonne Dietzel (Dresden)
Energie
Dr. Martin Geipel (Berlin)
Gesellschaftsrecht/M&A
Katrin Andrä, Friedrich von Kettler, Ira Tsoures (Berlin)
Prozessführung, Schiedsverfahren & alternative Streitbeilegung
Dr. Anke Meier (Frankfurt)
Christian Balzer (Düsseldorf)
Regulierung & Governmental Affairs
Dr. Max Helleberg, Dr. Carl-Wendelin Neubert (Berlin)
Restrukturierung & Insolvenzrecht
Dr. Dorothee Prosteder (München)
Simone Schönen, Philippa Peters (Hamburg)