JUVE Awards Steuern 2024 – Noerr ist Kanzlei des Jahres für Konzernsteuern

18.07.2024

Noerr ist die „Kanzlei des Jahres für Konzernsteuern“. Der JUVE Verlag zeichnete die Kanzlei jetzt anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen JUVE Handbuchs Steuern 2024 aus. Erst im vergangenen Jahr hatte JUVE Noerr den Award in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für Transaktionssteuern“ verliehen.

Die von Georg Edelmann und Dr. Carsten Heinz geleitete Praxisgruppe hat sich nach Meinung der JUVE-Redaktion im Konzernsteuerrecht über die Jahre kontinuierlich zur Marktspitze vorgearbeitet und arbeite nahtlos mit den anderen Fachbereichen zusammen. Beispielhaft hierfür stehe unter anderem die Beratung von Fresenius Medical Care bei einem Formwechsel. Zugleich hebt JUVE eine zunehmend stärkere inhaltliche Vernetzung und Bündelung der Kräfte innerhalb der Steuerpraxis hervor, „um Mandanten jeglicher Couleur steuerliche Beratung aus einer Hand liefern zu können.“ So könne das Steuerteam aus allen fachlichen Ecken inhaltlichen Input zu konzernsteuerrechtlichen Themen liefern.

„Die Auszeichnung und die Begründung der Jury unterstreicht einmal mehr sowohl den starken Teamgeist innerhalb unserer Steuerpraxis als auch das hohe Maß an Kooperation in der Zusammenarbeit mit den anderen Praxisgruppen unserer Kanzlei“, sagt Georg Edelmann. „Dafür bedanken wir uns bei unserem gesamten Team sehr herzlich – vor allem aber bei unseren Mandantinnen und Mandaten für das Vertrauen in unsere Beratungsleistungen“, ergänzt Carsten Heinz.

Das Portfolio der Noerr Praxisgruppe Steuerrecht reicht von der steuerlichen Beratung nationaler und internationaler M&A-/Private-Equity-Transaktionen, über die Strukturierung von Fondsinvestments bis hin zur steuerlichen Beratung von nationalen sowie internationalen Unternehmensgruppen, der digitalen Transformation sowie krisenbedingten Restrukturierungen. Eckpfeiler ist dabei das Konzernsteuerrecht, das grenzüberschreitende Umstrukturierungen, Reorganisationen, Fusionen, internationale Steuerplanungen, Organschaftsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung, Investigation sowie die finanzgerichtliche und außergerichtlichen Durchsetzungsberatung umfasst. Darüber hinaus berät die Praxisgruppe vermögende Privatkunden und Familienunternehmen, insbesondere bei Unternehmensnachfolgen sowie bei Zu- und Wegzügen.