Aktualisierte steuerliche Behandlung von Kryptowerten: Wesentliche Änderungen durch aktualisiertes BMF-Schreiben
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 6. März 2025 ein aktualisiertes Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht. Dieses ersetzt das bisherige Schreiben vom 10. Mai 2022 (wir berichteten) und bringt bedeutende Neuerungen mit sich.
I. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
- Begriffliche Anpassungen: Die bisherige Bezeichnung "virtuelle Währungen und sonstige Token" wurde durch den umfassenderen Begriff "Kryptowerte" ersetzt, um der Vielfalt digitaler Assets gerecht zu werden.
- Einführung des Begriffs "passives Staking": Das BMF differenziert nun zwischen aktivem und passivem Staking. Beim passiven Staking, bei dem Nutzer ihre Kryptowährungen ohne aktive Teilnahme an der Blockerstellung dem Netzwerk zur Verfügung stellen, gelten spezifische steuerliche Regelungen.
- Einführung und Erklärung von Decentralized Finance (DeFi): Erstmals wird der Bereich DeFi im aktualisierten BMF-Schreiben thematisiert. DeFi umfasst Finanzdienstleistungen, die ohne traditionelle Intermediäre über Blockchain-Technologie abgewickelt werden. Das Schreiben erläutert die steuerlichen Implikationen solcher dezentralen Finanzgeschäfte.
- Transaktionsübersichten und Steuerreports: Zur besseren Nachvollziehbarkeit steuerlicher Vorgänge betont das BMF die Bedeutung detaillierter Transaktionsübersichten. Steuerpflichtige sollten Steuerreports nutzen, um ihre Krypto-Aktivitäten transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Neue Regelungen zur Bewertung von Kryptowerten: Das Schreiben führt Klarstellungen zur Bewertung von Kryptowerten ein. Insbesondere wird die Verwendung von Marktkursen im Zeitpunkt der Anschaffung oder des Tauschs und die Nichtbeanstandung bei Verwendung von Tageskursen geregelt. Diese Flexibilität erleichtert die steuerliche Bewertung von Kryptowährungen.
- Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten: Das BMF unterstreicht die Pflichten der Steuerpflichtigen beim Besteuerungsverfahren. Es ist essenziell, alle relevanten Unterlagen und Nachweise zu Krypto-Transaktionen vollständig und richtig zu dokumentieren und sorgfältig aufzubewahren, um den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden.
- Anwendungs- und Nichtbeanstandungsregelungen: Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2024 gelten spezifische Anwendungs- und Nichtbeanstandungsregelungen. Diese Übergangsbestimmungen sollen Steuerpflichtigen die Anpassung an die neuen Regelungen erleichtern.
II. Fazit und Ausblick
Das aktualisierte BMF-Schreiben bringt wichtige Klarstellungen und Anpassungen in der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten auf den Weg. Durch die Einführung neuer Begriffe und die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Kryptomarkt, wie DeFi, schafft das BMF eine zeitgemäße Grundlage für die Besteuerung digitaler Assets.
Weiterführende Informationen zu unserer Beratung rund um das Thema Steuerrecht finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu unserer Beratung rund um das Thema Blockchain & Kryptowährungen finden Sie hier.