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Unternehmensrückzug aus Russland - russische Manager ausländischer Tochtergesell­schaften verstärkt im Visier der russischen Staatsanwaltschaft?

17.11.2023

Am 16. November 2023 wurde das ehemalige Management der russischen Baltika-Brauerei ("Baltika") in Russland festgenommen. Baltika ist eine Carlsberg-Tochtergesellschaft, die im Juli 2023 von russischen Behörden unter externe Verwaltung gestellt und damit de facto enteignet wurde.

Die Strafverfolgung steht offenbar im Zusammenhang mit Markenlizenzen, die Baltika an mit Carlsberg verbundene ausländische Unternehmen vergeben haben soll, bevor Baltika unter externe Verwaltung gestellt wurde. Eine der Lizenzen soll rückwirkend vergeben worden sein. Wie berichtet, wurde das Strafverfahren zunächst nach Artikel 165 des russischen Strafgesetzbuches (Verursachung von Vermögensschäden durch Betrug oder Untreue) eingeleitet, später jedoch auf Betrug (Artikel 159 des Strafgesetzbuches) abgeändert.

Dies scheint der erste gemeldete Fall zu sein, in dem sich das Management einer russischen Tochtergesellschaft eines westlichen Investors - in Zusammenhang mit operativen Restrukturierungen, die nach dem 24. Februar 2022 umgesetzt wurden - tatsächlich schweren strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt sieht. Bislang hatten wir eher verhaltene Versuche der russischen Strafverfolgungsbehörden beobachtet, Druck auf die Geschäftsführer russischer Tochtergesellschaften ausländischer Investoren auszuüben - oft mit dem Ziel, Personalabbau in den betreffenden russischen Tochtergesellschaften zu verhindern oder abzumildern. Diese Versuche waren regelmäßig erfolglos und führten auch nicht zur formellen Einleitung strafrechtlicher Untersuchungen. 

Es ist wahrscheinlich, dass die Strafverfahren gegen die ehemaligen Baltika-Manager Teil einer umfassenderen Auseinandersetzung zwischen Carlsberg und den russischen Behörden sind und daher nicht per se auf eine Erhöhung des Risikos für das Management russischer Tochtergesellschaften hindeuten. Die weitere Entwicklung der Strafverfolgungspraxis in Russland ist jedoch sorgfältig zu beobachten, und erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu ergreifen, um die persönlichen Risiken für das lokale Management zu mindern. Dazu kann auch die physische „Relocation“ der Manager der Tochtergesellschaften an den Hauptsitz, d.h. an einen Ort außerhalb Russlands, gehören.

 

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