Trump „prüft“ Importzölle für Automobile – was tun?
Die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, ausländische Autos und Automobilteile mit Zöllen von bis zu 25% zu belegen, hat zu neuen handelspolitischen und wirtschaftlichen Schockwellen in Europa und der Welt gesorgt. Aus rechtlicher Sicht hat sich der US-Präsident einmal mehr verhoben: Die angekündigten Strafzölle auf importierte Autos stehen ganz eindeutig im Konflikt mit den Verpflichtungen, die die USA im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) eingegangen sind.
Warum verstoßen die Strafzölle gegen WTO-Recht?
Nach dem zentralen Regelungswerk des WTO-Rechts, dem General Agreement on Tariffs and Trade („GATT“), haben sich die Mitgliedstaaten für bestimmte Waren auf Vertragszölle geeinigt und sich damit verpflichtet, keine Zölle zu erheben, die diese Vertragszölle überschreiten. Dagegen verstoßen die USA, wenn diese Vertragszölle wie von Trump angekündigt nun einseitig überschritten werden. Trump versucht die Strafzölle rechtlich damit zu rechtfertigen, dass die Automobilindustrie als Schlüsselindustrie von kritischer Bedeutung für die Stärke und die nationale Sicherheit der USA sei.
Das GATT kennt tatsächlich eine Ausnahme zum Schutz essentieller nationaler Sicherheitsinteressen, die einem gewissen Einschätzungsspielraum des jeweiligen WTO-Mitgliedstaats unterliegen. Die Anwendungsvoraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift sind bisher in der Rechtsprechung der WTO-Panel zwar nicht geklärt. Anerkannt ist aber, dass Ausnahmen im WTO-Recht grundsätzlich eng auszulegen sind. Dabei begegnet es erheblichen Zweifeln, dass Zölle zum Schutz der nationalen Sicherheit überhaupt geeignet oder erforderlich sein können. In jedem Fall lässt sich die Ausnahme nicht für die verschleierte Rechtfertigung protektionistischer Maßnahmen missbrauchen. Trumps öffentlichen Aussagen zur einer „America First“-Autoindustrie belegen indes deutlich die protektionistische Zielrichtung der Strafzölle.
Wie kann der Rechtsverstoß geahndet werden?
Angesichts dieser Rechtslage kann die EU nun mit Aussicht auf Erfolg ein WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen die USA einleiten. Erst nach dessen erfolgreicher Durchführung darf die EU nach Maßgabe des WTO-Rechts ihrerseits handelspolitische Gegenmaßnahmen einschließlich eigener Zölle gegen die US-Automobilzölle ergreifen. Allerdings dauern WTO-Streitbeilegungsverfahren über zwei Instanzen regelmäßig mehrere Jahre (3 bis 4 Jahre sind realistisch), und die Befolgung des Ergebnisses durch den unterlegenen Staat ist keinesfalls selbstverständlich. Darüber hinaus ist die Berufungsinstanz der WTO (der Appellate Body) nach aktuellem Stand ab Ende 2019 nicht mehr funktionsfähig, da die USA derzeit die Nachbesetzung von Richtern blockieren.
Was können Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten mehrgleisig fahren, um die negativen Folgen der Strafzölle abzufedern und die Beseitigung der Strafzölle zu erreichen: Erstens sollten sie auf der politischen Ebene in Deutschland, Europa und den USA tätig werden und zweitens die EU und Deutschland in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren unterstützen. Drittens sollten sie alle rechtlichen Möglichkeiten in den USA ergreifen, und insbesondere versuchen, Ausnahmeregelungen erfolgreich in Anspruch nehmen. Es steht zu erwarten, dass die USA – wie bereits bei den Strafzöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte – die Möglichkeit vorsehen werden, bestimmte Importe auf Antrag von US-Unternehmen von den Strafzöllen zu befreien. Die Voraussetzungen solcher Ausnahmen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht ausmachen – sie dürften jedenfalls für verkaufsfertige Autos deutlich anders ausfallen als für weiter zu verarbeitende Stahl- und Aluminiumprodukte.
Bestens
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