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Pause für die Verfolgung von FCPA-Verstößen

14.02.2025

Am 10.02.2025 hat U.S. Präsident Trump eine Executive OrderPausing foreign corrupt practices act enforcement to further American economic and national security“ unterzeichnet, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen für die Verfolgung von Korruptionsdelikten haben wird.

Der U.S. Foreign Corrupt Practises Act (FCPA) enthält sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Vorschriften zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger, einschließlich solcher zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung, und war Vorbild einer Vielzahl nationaler und internationaler Regelungen zur Korruptionsbekämpfung.

Grund für die Aussetzung ist, dass nach Auffassung von Präsident Trump die Durchsetzung des FCPA in stetigem Maße überzogen (overexpansive), unvorhersehbar (unpredictable) und missbräuchlich (abused) geworden sei, die Durchsetzung außenpolitischer Ziele erschwere und die nationale Sicherheit beeinträchtige. Diese bestünden darin, dass die Vereinigten Staaten und ihre Unternehmen strategische Geschäftsvorteile unter anderem bei kritischen Mineralien, Tiefwasserhäfen oder anderen wichtigen Infrastrukturen oder Vermögenswerten erlangen.

Durch die Executive Order werden FCPA-Ermittlungen und deren Durchsetzung für einen Zeitraum von vorerst 180 Tagen ausgesetzt. Während dieses Zeitraums soll der Attorney General die Richtlinien und Grundsätze für Ermittlungen und Durchsetzung des FCPA überprüfen. Dies bedeutet, dass während dieses Zeitraums,

  • (vorläufig) keine neuen Ermittlungen oder Durchsetzungsmaßnahmen mehr eingeleitet werden, außer der Attorney General ordnet solche ausdrücklich an,
  • alle noch anhängigen Ermittlungs- oder Durchsetzungsmaßnahmen überprüft und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die FCPA-Durchsetzung in die richtigen Bahnen zu lenken (restore proper bounds on FCPA enforcement) und
  • aktualisierte Richtlinien und Grundsätze herausgegeben werden, die amerikanischen Interessen und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Amerikas gegenüber anderen Nationen Priorität einräumen.

Der Attorney General kann diese Aussetzung um einen Zeitraum von weiteren 180 Tagen verlängern.

Was langfristig aus dieser Executive Order folgen wird und ob mit einer grundsätzlichen Revision der Korruptionsbekämpfung zu rechnen sein wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Ungeachtet der Aussetzung der Verfolgung ist der FCPA als Bundesgesetz weiterhin gültig und in Kraft, solange dieser nicht vom Kongress aufgehoben wird. Auch die Guidelines zur Anwendung des FCPA bleiben vorerst weiterhin gültig. Ob die Verfolgung von FCPA-Verstößen nach Ablauf dieser Aussetzungsfrist ganz oder in Teilen wieder aufgenommen wird, bleibt abzuwarten. Jedoch wird davon auszugehen sein, dass geopolitische oder wirtschaftspolitische Erwägungen größeren Einfluss auf die Entscheidung haben werden, ob Ermittlungen wegen FCPA-Verstößen stattfinden und wie etwaige Rechtsverstöße geahndet werden.

Die Aussetzung betrifft derzeit nur die Strafverfolgung durch das Department of Justice. Die U.S. Securities and Exchange Commission, die für die zivilrechtliche Durchsetzung des FCPA zuständig ist, hat noch nicht bekannt gegeben, wie sie auf die Executive Order reagieren wird.

Auch wenn ein Verfolgungsdruck durch die U.S. Behörden (vorübergehend) nachlassen wird, sind ausländische Unternehmen gut beraten, weiterhin ein hohes Niveau der Anti-Korruptions-Compliance sicherzustellen und Verhaltensweisen zu verhindern, die gegen Vorschriften des FCPA verstoßen. Zum einen sind Zuwiderhandlungen gegen Vorgaben des FCPA auch nach deutschem Recht weitgehend mit Kriminalstrafe oder Geldbuße bedroht, sodass auch bei Korruptionshandlungen im Ausland in den meisten Fällen eine Strafverfolgung in Deutschland möglich bleibt. Zum anderen lässt die Zielsetzung der Executive Order erwarten, dass FCPA-Ermittlungen und deren Ahndung künftig weit stärker als bislang als Mittel zum Schutz der amerikanischen Industrie eingesetzt werden könnten und somit verstärkt ausländische Unternehmen in den Fokus der Verfolgung geraten.

Die Executive Order und ihre Zielsetzung kommen nicht ganz überraschend, stehen aber in klarem Gegensatz zu internationalen Bestrebungen, den Kampf gegen Bestechung zu intensivieren. Ob und welche Auswirkungen die Überprüfung des FCPA auf geplante europäische Rechtsakte, insbesondere die bislang als Entwurf vorliegende Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption haben wird, bleibt abzuwarten.