„Omnibus“-Initiative: EU-Kommission will ESG-Berichtspflichten konsolidieren
Die Europäische Kommission will die bestehenden und künftigen ESG-Berichtspflichten konsolidieren, um Unternehmen aus bürokratischer Perspektive zu entlasten und somit die europäische Wettbewerbsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten.
Für Unternehmen, die nach der CSRD zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, könnten sich künftig die Berichtspflichten umfassend reduzieren. Der Europäische Rat präsentierte am 8. November 2024 die Budapester Erklärung zum „Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“ und fordert darin unter Punkt 4 eine deutliche Vereinfachung der gegenwärtigen Berichtspflichten. Die Europäische Kommission soll noch im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge vorbringen, wie die Berichtspflichten um mindestens 25% verringert werden können.
„Omnibus“-Verordnung
Ziel der Maßnahme soll eine deutliche bürokratische Entlastung sein, insbesondere in Bezug auf redundante und sich überschneidende Berichtspflichten aus der Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“, Richtlinie (EU) 2022/2464), Corporate Sustainability Due Diligence Directive („CSDDD“, Richtlinie (EU) 2024/1760) und EU-Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852). Geplant ist, die bestehenden und künftigen europäischen ESG-Berichtspflichten in einer „Omnibus“-Verordnung zusammenzufassen, die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Berichtspflichten jedoch inhaltlich zu erhalten.
Hintergrund
Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und hätte bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Aufgrund der aktuellen Regierungskrise ist der Zeitpunkt der Umsetzung jedoch ungewiss (wir berichteten).
Die von der Europäischen Union eingeführte CSDDD verpflichtet Unternehmen, Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und Lieferketten auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, zu mindern und zu berichten. Diese Verpflichtung richtet sich hauptsächlich an Unternehmen in Hochrisikobranchen.
Die EU-Taxonomieverordnung beschreibt einen Rahmen um “grüne” oder “nachhaltige” Wirtschaftstätigkeiten allgemeingültig innerhalb der Europäischen Union zu definieren. Zuvor bestand keine klare Klassifikation von grüner, nachhaltiger oder umweltfreundlicher Tätigkeit.
Fazit und Ausblick
Die geplante Konsolidierung der ESG-Berichtspflichten durch die Europäische Kommission zielt darauf ab, Unternehmen spürbar zu entlasten, ohne die inhaltlichen Anforderungen zu verändern. Mit der „Omnibus“-Verordnung soll ein einheitlicher und effizienterer Rahmen geschaffen werden, der insbesondere redundante Regelungen abbaut. Konkrete Vorschläge werden für das erste Halbjahr 2025 erwartet. Im Rahmen des Verfahrens können sich noch Änderungen ergeben.
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