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Neue US Sanktionen gegen den iranischen Stahl- und Aluminiumsektor

10.05.2019
Die Vereinigten Staaten haben am Mittwoch ihre Sanktionen gegen den Iran weiter verschärft. Mit einer Executive Order haben die USA den Handel mit Eisen, Stahl, Aluminium und Kuper und Folgeprodukten dieser Industrien mit Sanktionen belegt und damit auch deutschen und europäischen Unternehmen den Handel mit diesen Produkten faktisch untersagt. Damit setzen die USA ihre selbst erklärte Politik des maximalen Drucks auf Teheran fort.

Umfang und Wirkung der neuen US-Sanktionen


Bereits im Rahmen der Wiederinkraftsetzung des ersten Teils von US-Sanktionen, die im Zuge des Atomabkommens mit dem Iran (Joint Comprehensive Plan of Action, „JCPOA“) aufgehoben worden waren, waren Sanktionen auf den Handel mit Rohmetallen und Metallhalberzeugnissen insbesondere aus Aluminium und Stahl angekündigt worden (vgl. unserer News vom 07.08.2018). Diese wurden nunmehr umgesetzt.

Die neuen Sanktionen betreffen den Eisen-, Stahl-, Aluminium- und Kupfersektor der iranischen Wirtschaft und sind sog. secondary sanctions, d. h. Sanktionen, die außerhalb des US-Staatsgebiets auf Geschäfte ohne jeglichen US-Bezug extraterritorial Anwendung finden. Sie sind weit gefasst und richten sich insbesondere gegen natürliche und juristische Personen, die in den vorgenannten Sektoren wirtschaftlich tätig sind oder die in signifikantem Umfang Güter und Dienstleistungen in die genannten Sektoren liefern bzw. die in signifikantem Umfang Eisen, Stahl, Aluminium oder Kupfer sowie Folgeprodukte aus dem Iran beziehen.

Die Sanktionen gelten seit dem 08. Mai, sind jedoch mit einer Übergangsphase (sog. wind-down-period) versehen: Innerhalb von 90 Tagen ab Geltung der Sanktionen dürfen Personen und Unternehmen sanktionierte Geschäfte noch vollziehen, die vor dem 08. Mai vereinbart worden sind. Der Abschluss neuer Geschäfte in den sanktionierten Bereichen ist jedoch auch während der Übergangsphase ein Verstoß gegen die Sanktionen.

Personen und Unternehmen, die signifikante Geschäfte im bzw. mit dem iranischen Eisen-, Stahl-, Aluminium- oder Kupfersektor aufrechterhalten, drohen erhebliche wirtschaftliche Folgen: Die USA behalten sich vor, gegen secondary sanctions verstoßende Personen und Unternehmen ihrerseits mit Sanktionen zu belegen, d. h. auf die schwarze Liste, die Liste der „specially designated nationals“ (SDN) aufzunehmen. In der Folge droht deren wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit, weil die meisten westlichen Unternehmen einen Abgleich ihrer Geschäftspartner mit der SDN-Liste durchführen und jegliches Geschäft mit gelisteten Personen und Unternehmen einstellen.

Kontext


Die Maßnahme reiht sich ein in die zuletzt nochmals angezogene Sanktionsschraube der USA in ihrer Auseinandersetzung mit dem Iran. Nachdem die USA mit Wirkung zum 15. April 2019 bereits die Iranischen Revolutionsgarden als ausländische Terrororganisation gelistet hatten (vgl. unserer News vom 25.04.2019), wurden Anfang Mai die letzten Ausnahmen von Sanktionen bei Öl- und Gasimporten aus dem Iran, die die USA bestimmten Ländern eingeräumt hatten (vgl. unserer News vom 05.11.2018), ausgesetzt.

In der Vergangenheit hatten die USA Sanktionsmaßnahmen wegen Verletzung von secondary sanctions eher zurückhaltend angewandt und niemals gegen ein größeres EU-Unternehmen verhängt. Zuletzt sind die USA jedoch insgesamt durch eine aggressivere Sanktionspolitik sowie die unangekündigte Sanktionierung auch europäischer Unternehmen – im Kontext der Venezuela-Sanktionen – in Erscheinung getreten. Die vormals in Rechtskreisen verbreitete Einschätzung, wonach die US-Behörden bei Sanktionsverstößen durch europäische Unternehmen und Finanzinstitute die Einhaltung der Sanktionen anmahnen würden, dürfte überholt sein.

Noch immer keine erkennbare Entlastung durch INSTEX

Bei alledem kann die von Großbritannien, Frankreich und Deutschland gegründete Gesellschaft INSTEX (Instrument in Support of Trade Exchange) offenbar noch immer nicht in ihre Aufgabe erfüllen, den Handel mit dem Iran ohne Involvierung der Finanzmarktinfrastruktur der USA und ohne Sanktionsrisiko für europäische bzw. sonstige Banken zu ermöglichen.

INSTEX war von den drei europäischen Vertragsparteien des JCPOA ins Leben gerufen worden, um den europäischen Handel mit dem Iran nach Wiederinkraftsetzung der US-Sanktionen aufrechtzuerhalten und damit den Atomdeal mit dem Iran zu retten (vgl. unserer News vom 01.02.2019). Zwar wurde zwischenzeitlich auf iranischer Seite eine INSTEX entsprechende Gesellschaft gegründet (das Special Trade and Finance Institute, „STFI“), die die Zahlungen auf iranischer Seite abwickelt. Allerdings herrscht noch Streit über die Einhaltung von Transparenz und Geldwäschebekämpfungsvorschriften auf iranischer Seite. Zudem ist unklar, wie europäische Banken in die Abwicklung europäischer Forderungen eingebunden sein sollen. Es steht nicht zu erwarten, dass INSTEX in absehbarer Zeit die von europäischer Seite angekündigte und von iranischer Seite erwartete Entlastung von den Wirkungen der US-Sanktionen bringen wird.