News

Mobilitätsdaten, künstliche Intelligenz und der Verkehr von morgen

13.10.2022

Selten war effizienter Verkehr so wichtig wie in der aktuellen Klima- und Energiekrise. Ein Schlüssel für mehr Effizienz wird in der Verarbeitung der Mobilitätsdaten gesehen. Der Gesetzgeber möchte hierfür die (meist ungenutzten) Mobilitätsdaten allgemein nutzbar machen. Das novellierte PBefG und die hierzu jüngst erlassene Mobilitätsdatenverordnung sehen dazu weitreichende Datenbereitstellungspflichten vor, um innovative Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Ergänzend ist am 1.7.2022 die Mobilithek, der Nationale Zugangspunkt für Mobilitätsdaten, „live“ gegangen. Über die Mobilithek werden die Mobilitätsdaten bereit gestellt und allen verfügbar gemacht.

Diese gesetzlichen Neuerungen haben wir jüngst in unserem Beitrag „Mobilitätsdatenverordnung (MDV) - Neuer Rechtsrahmen für die Bereitstellung von Mobilitätsdaten“ in der Recht Digital (RDi 2022, S. 446 ff., Artikel kann bei Interesse bei den Autoren angefordert werden) untersucht. Der neue Rechtsrahmen bietet viele neue Möglichkeiten der Datennutzung. Es ist deshalb zu erwarten, dass insbesondere durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz neue Wertschöpfungsmöglichkeiten rund um Mobilitätsdaten und die Mobilithek entstehen werden, etwa im Bereich der gezielten Verkehrssteuerung und der nachhaltigen Verkehrsplanung.

Derzeit sind aber auch zahlreiche Anforderungen der gesetzlichen Datenbereitstellungspflicht in den Details noch unklar und bedürfen einer Konkretisierung durch den Verordnungsgeber. Beispielsweise sollte noch geklärt werden, welche konkreten Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten die Lieferanten von Pflichtdaten haben. Auch muss sich erst noch zeigen, ob die Mobilithek tatsächlich als „Daten-Marktplatz“ auch einen privaten Datenaustausch mit individuell zu verhandelnden Nutzungsrechten ermöglicht und als solcher angenommen wird. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, welche Standards und Best Practices sich bei der Gestaltung der zugrundeliegenden Datenlizenzen durchsetzen werden und wie die Risiken mangelnder Datenqualität allokiert werden.