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EU-Daten­schutz-Grund­verordnung: Einigung auf endgültige Fassung

17.12.2015

Am 15. Dezember 2015 haben sich die Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Ministerrates und der EU-Kommission auf eine endgültige Fassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Ein halbes Jahr dauerten die sog. Trilog-Verhandlungen an, die nun mit dem Ergebnis einer finalen Entwurfsfassung beendet werden konnten. Die endgültige Fassung wird voraussichtlich im Januar/Februar veröffentlich.

Nachdem am 17. Dezember 2015 auch der Ausschuss des Europäischen Parlamentes für Bürgerliche Freiheit, Justiz und Inneres seine Zustimmung zur endgültigen Fassung erteilt hat (siehe die Pressemitteilung hier) erwarten wir im ersten Quartal nächsten Jahres die endgültige Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dies erfordert noch die formale Bestätigung des Entwurfs durch EU-Parlament und Ministerrat, die sich voraussichtlich im März 2016 für ihre Abstimmung zusammenfinden werden.

Nach endgültiger Verabschiedung wird die EU-Datenschutzgrundverordnung zwei Jahre später in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Voraussichtlich ab Anfang 2018 werden damit in der gesamten EU einheitliche Regelungen zum Datenschutz gelten.

Weitere Informationen zu den wesentlichen Eckpunkten der Reform finden Sie in unserem Beitrag „EU-Datenschutz-Grundverordnung: EU-Minister erzielen Einigung auf europaweite Standards“.

Die aktuelle Entwurfsfassung vom 15. Dezember 2015 können Sie hier abrufen.