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Erster CSRD-Berichts­standard für KMU fertig­gestellt

19.12.2024

Die EFRAG hat den ersten europäischen Standard für kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) fertiggestellt und am 17. Dezember 2024 an die Europäische Kommission übermittelt. Der Standard sieht Erleichterungen für KMU vor, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen (sog. VSME-Standard). Es ist damit zu rechnen, dass die Europäische Kommission zeitnah über den Standard abstimmen wird. Der Standard für kapitalmarktorientierte KMU, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“, RL (EU) 2022/2464) berichtspflichtig sind, (sog. LSME-Standard) befindet sich ebenfalls in der letzten Vorbereitungsphase bei der EFRAG.

Die CSRD verpflichtet kapitalmarktorientierte KMU für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2026 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Wir berichteten zur Berichterstattungspflicht nach der CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD: Anpassung der Größenmerkmale für Unternehmen und European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) bereitet im Auftrag der Europäischen Kommission Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Um speziell auf die begrenzten personellen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen von KMU einzugehen, verpflichtet die CSRD die Europäische Kommission dazu, spezifische Standards für kapitalmarktorientierte KMU zu erlassen. Parallel dazu treibt die Europäische Kommission auch den Erlass von Standards für nicht-kapitalmarktorientierte KMU voran. Nicht-kapitalmarktorientierte KMU fallen nicht in den Anwendungsbereich der CSRD, werden aber dennoch mittelbar von den Berichtspflichten nach der CSRD betroffen sein, z.B. in Form von Anfragen durch Kunden und Geschäftspartner (sog. Trickle-Down Effekt). Sie müssen daher in der Lage sein, Angaben zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten zu machen. Manche nicht-kapitalmarktorientierte KMU werden sich auch dafür entscheiden, freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen.

VSME- und LSME-Standard

Die Europäische Kommission und die EFRAG planen aktuell zwei Berichtsstandards für KMU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • VSME-Standard: Für nicht-kapitalmarktorientierte KMU, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen, gilt der VSME-Standard (Voluntary Reporting Standard for SMEs). Der VSME-Standard dient dazu, geringere Berichtspflichten für nicht-kapitalmarktorientierte KMU festzulegen, um so möglichst viele KMU zu einem freiwilligen Bericht zu ermutigen.

    Der VSME-Standard legt – im Vergleich zu den Berichtsstandards für großen Kapitalgesellschaften – deutlich weniger Datenpunkte fest, über die KMU berichten müssen. So sind zum Beispiel die nötigen Angaben zu den finanziellen Auswirkungen von Klimarisiken im VSME-Standard deutlich reduziert. KMU können ihren Nachhaltigkeitsbericht auf bestimmte Themengebiete beschränken. Zudem erfordert der VSME-Standard nicht für alle Themengebiete eine Wesentlichkeitsanalyse (also die Analyse von Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsthemen und umgekehrt), was erheblichen Rechercheaufwand bei der Informationsbeschaffung erspart. Auch ist es möglich, den Nachhaltigkeitsbericht teilweise im Stil eines Ja/Nein-Katalogs zu verfassen, da viele Fragen sehr konkret formuliert sind. Viele Antworten erfordern wiederum reine Zahlenangaben. Die EFRAG hat sich bewusst bemüht, den VSME-Standard sprachlich zusätzlich zu vereinfachen und ergänzende Hinweise aufzunehmen, damit KMU geneigt sind, sich mit dem Standard auseinanderzusetzen.
  • LSME-Standard: Demgegenüber richtet sich der LSME-Standard (Reporting Standard for Listed SMEs) an kapitalmarktorientierte KMU, die gemäß der CSRD berichtspflichtig sind.

    Der LSME-Standard legt– im Vergleich zu den Berichtsstandards für großen Kapitalgesellschaften – vereinfachte Anforderungen für KMU fest. Die Berichte müssen weniger detailliert sein. Einige Angaben sind freiwillig und viele Datenpunkte entfallen. So sind beispielsweise die Angaben zu wesentlichen positiven Auswirkungen oder finanziellen Chancen im LSME-Standard (im Gegensatz zum ESRS-Standard für große Kapitalgesellschaften) freiwillig. Um den Maßstäben der CSRD gerecht zu werden, sind die Anforderungen an die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse und die Darlegungspflicht für kapitalmarktorientierte KMU jedoch strenger als für nicht-kapitalmarktorientierte KMU unter dem VSME-Standard.

Verfahrensstand der Standards für KMU

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die EFRAG am 13. November 2024 den VSME-Standard im Entwurf angenommen. Am 17. Dezember 2024 hat die EFRAG den Standard an die Europäische Kommission weitergeleitet. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission wird bald erwartet.

Bezüglich des LSME-Standards wertet die EFRAG aktuell die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Grundsätzlich ist auch hier eine schnelle Beschlussfassung angestrebt.

Fazit und Ausblick

Sowohl der LSME-Standard als auch der VSME-Standard sollen ab 01.01.2026 gelten, wobei es für den LSME-Standard eine Übergangsfrist bis 01.01.2028 geben soll. Es ist davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber bis dahin auch die CSRD in nationales Recht umgesetzt haben wird.

Aktuell arbeitet zudem der Rat für Nachhaltige Entwicklung an einer Aktualisierung des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes, um KMU bei der Erstellung von CSRD-Berichten umfassend unterstützen zu können. Mit einer Veröffentlichung ist 2025 zu rechnen.

  

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