Deutschland schaltet Bußgeldvorschriften bei Verstoß gegen EU-Typgenehmigungsrecht scharf
Am 15.03.2023 hat das Bundesverkehrsministerium die Verordnung über die Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen EU-Typgenehmigungsvorschriften erlassen. Die Verordnung erlaubt es nun umfassend, Verstöße von Fahrzeugherstellern, Händlern etc. gegen das EU-Typgenehmigungsrecht zu sanktionieren.
Bisher stellte sich die Rechtslage deutlich milder dar: Zwar verpflichten praktisch sämtliche Verordnungen und Richtlinien der EU die Mitgliedstaaten dazu, wirksame und abschreckende Sanktionsmechanismen vorzusehen (s. etwa Art. 84 Verordnung (EU) 2018/858; Art. 72 Verordnung (EU) 167/2013); dem war Deutschland allerdings nur sehr einschränkt nachgekommen: Bislang waren lediglich wenige Verstöße überhaupt bußgeldbewehrt, wobei das Bußgeld maximal 2.000 € bzw. 5.000 € betrug (§ 37 EG-FGV i.V.m. §§ 23 Abs. 2, 24 StVG-alt).
Im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 24 StVG sodann die Rechtsgrundlage für schärfere Sanktionen bereitgestellt, die Umsetzung aber an das zunächst untätig bleibende Bundesverkehrsministerium delegiert.
Nunmehr hat das Ministerium die neuen, deutlich erweiterten Bußgeldvorschriften scharf geschaltet: Die neue Verordnung sieht umfassende Sanktionsmöglichkeiten vor und ermöglicht i.V.m. § 24 Abs. 3, Abs. 4 StVG i.V.m. § 30 Abs. 2 S. 3 OWiG Bußgelder bis zu 5.000.000 €, wobei der Bußgeldrahmen je nach Verstoß variiert. Namentlich für die in den letzten Jahren besonders kritische Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen sieht die Verordnung nun den genannten Höchst-Bußgeldrahmen vor (s. insb. § 5 Abs. 4 der Verordnung). Für Verstöße, die vor Inkrafttreten der neuen Verordnung begangen wurden, gilt diese Neuregelung mit Blick auf das Gesetzlichkeitsprinzip (Art.103 Abs. 2 GG; Art. 49 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta) freilich nicht.
Vor dem Hintergrund dieser neuen Bußgeldverordnung gilt es insbesondere für Fahrzeughersteller umso mehr, dass die Vorgaben des EU-Typgenehmigungsrechts künftig noch penibler einzuhalten sind.