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Der Aufsichtsrat: Die virtuelle Hauptversammlung

26.01.2023

Nachdem die virtuelle Hauptversammlung dauerhaft gesetzlich verankert wurde, müssen betroffene Gesellschaften prüfen, in welcher Ausprägung die virtuelle Hauptversammlung im Rahmen der eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten opportun und einer Präsenzversammlung vorzuziehen ist. Die Versammlungsleiter, typischerweise die Aufsichtsratsvorsitzenden, werden im neuen virtuellen Format wieder mehr ad hoc gefordert sein.

Dr. Ralph Schilha erläutert die neuen Herausforderungen in einem Beitrag für das Fachmagazin „Der Aufsichtsrat“.

Lesen Sie hier den Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Verlags.