RECHT AUF REPARATUR
RECHT AUF REPARATUR
„geplante Obsoleszenz ist ein modernes Märchen“
Sowohl Brüssel als auch Berlin planen ein „Recht auf Reparatur“. Anwalt Prof. Dr. Thomas Klindt erklärt, warum er von den Vorhaben nichts hält.
Ein Anspruch gegen den Hersteller wäre eine Rechtsänderung und eine Neuerfindung der Produkthaftung. Der Produzent haftet, obwohl er dem Kunden das Gerät nicht verkauft hat. Je nach zeitlicher Ausgestaltung des Anspruchs müsste der Hersteller sehr lange Ersatzteile bereithalten. Ein solch komplexes Ersatzteilmanagement ist bei Produkten wie Autos gerechtfertigt, nicht aber bei einem Föhn für 14,99 Euro.
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Lesen Sie das Interview mit Prof. Dr. Klindt in der Lebensmittel Zeitung 07 vom 18. Februar 2022, Seite 3 mit freundlicher Genehmigung des Verlags hier.