Noerr vertritt erfolgreich Wort & Bild Verlag in Verfahren um Kooperation von Bund und Google
Unter Leitung ihres Partners Prof. Dr. Johannes Kreile hat die Kanzlei Noerr den Wort & Bild Verlag in einem Beschwerdeverfahren wegen Diskriminierung eines Anbieters durch Google vertreten.
Die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), das zentrale Organ der 14 Landesmedienanstalten, gab einer Beschwerde des Verlags wegen eines Verstoßes gegen den neuen Medienstaatsvertrag statt. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hatte das Verfahren geführt.
Der Wort & Bild Verlag hatte sich dagegen gewandt, dass die vom Bundesgesundheitsministerium betriebene Webseite www.gesund.bund.de vom Suchmaschenanbieter Google stets an erster Stelle genannt wurde. Der Wort & Bild Verlag betreibt das redaktionelle Angebot www.apotheken-umschau.de.
Damit liegt erstmals ein erfolgreiches Beschwerdeverfahren vor, das auf Grundlage des neuen Medienstaatsvertrages wegen Diskriminierung eines Anbieters durch einen Medienintermediär vor den Landesmedienanstalten geführt worden ist. Auch Medienintermediäre wie Suchmaschinen unterliegen seit November 2020 der Medienregulierung.
Zwischen dem 10. November 2020 und dem 10. Februar 2021 wurden die Inhalte der Webseite www.gesund.bund.de in der deutschen Version der Google-Suchmaschine bevorzugt dargestellt. Grundlage war eine Kooperation von Google mit dem Bundesgesundheitsministerium, die nach der Entscheidung der ZAK die im neuen Medienstaatsvertrag garantierte Diskriminierungsfreiheit verletzt.
Im Medienstaatsvertrag heißt es in §94: „Zur Sicherung der Meinungsvielfalt dürfen Medienintermediäre journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, auf deren Wahrnehmbarkeit sie besonders hohen Einfluss haben, nicht diskriminieren.“
Im konkreten Fall habe es eine unbillige Behinderung anderer Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte gegeben, stellte die ZAK nun fest.
Eine Untersagungsverfügung wurde nicht erlassen, da die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google bereits aufgrund einer kartellrechtlichen Entscheidung beendet worden war.
„Die erfolgreiche Beschwerde zeigt, dass der neue Medienstaatsvertrag wirksame Instrumente zur Förderung publizistischer Vielfalt im Internet bereithält“, sagte Noerr-Partner Prof. Dr. Johannes Kreile.
Vertreter Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prof. Dr. Johannes Kreile, Dr. Jan Weismantel