Noerr gewinnt vor dem Europäischen Gerichtshof Verfahren für Peugeot und PSA Automobiles
Die Kanzlei Noerr hat mit einem Team um Dr. Dominik Wendel, Dr. Fabian Hübener und Benedikt Lutz für PEUGEOT SA und PSA Automobiles SA ein Vorabentscheidungsverfahren (C‑390/21) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gewonnen. Zuvor hatte das Landgericht Köln den EuGH angerufen.
Der EuGH hat geurteilt, dass Fahrzeughersteller mit den von ihnen erstellten Reparatur- und Wartungsinformationen (Repair & Maintenance Information, RMI) Geld verdienen dürfen.
„Das Urteil ist ein großer Erfolg, nicht nur für unsere Mandanten, sondern für alle Fahrzeughersteller, die in Europa Kraftfahrzeuge vertreiben“, sagte Dominik Wendel. „Das Urteil sichert ihr Recht, die von Ihnen geschaffenen Reparatur- und Wartungsinformationen auch profitabel zu vermarkten und nicht quasi zum Selbstkostenpreis zugänglich machen zu müssen.“
Vor dem Landgericht Köln streiten die European Independent Automotive Data Publishers Association (ADPA) und der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. als Kläger mit der PEUGEOT SA und PSA Automobiles SA als Beklagte über Art und Umfang der gesetzlichen Zugangsbestimmungen zu Reparatur- und Wartungsinformationen.
Dabei handelt es sich um einen Markt, in dem Waren, vor allem KFZ-Ersatzteile, im Volumen von mehreren Milliarden Euro gehandelt werden. Angesichts der rasant steigenden Datennutzung in der Kraftfahrzeug-Industrie – Stichwort: connected cars – war das Verfahren wegweisend.
Im Mittelpunkt standen die Kriterien für Zugangsgebühren, die Fahrzeughersteller von sog. Publishern für die Verwertung von Reparatur- und Wartungsinformationen verlangen dürfen (Art. 63 Typengenehmigungs-Verordnung).
Die Publisher forderten, dass Fahrzeughersteller lediglich eine niedrige Einheitsgebühr für alle unabhängigen Wirtschaftsakteure oder kostendeckende Zugangsgebühren verlangen dürfen. Neben freien, nicht an bestimmte Hersteller gebundene Werkstätten zählen auch Publisher, die ihrerseits die von den Fahrzeugherstellern erstellten Informationen in großem Umfang vermarkten, zu den unabhängigen Wirtschaftsakteuren.
„Die von den Fahrzeugherstellern für ihre Fahrzeuge unter erheblichem Aufwand aufbereiteten Reparatur- und Wartungsinformationen werden den Akteuren auf dem Independent Aftermarket, den sog. Unabhängigen Wirtschaftsbeteiligten, nach den entsprechenden Vorschriften der VO 858/2018 zur Verfügung gestellt“, sagte Dominik Wendel. „Die Fahrzeughersteller müssen diese RMI nach dem Urteil dabei aber nicht einfach ‚herschenken‘, wie von den Klägern in diesem Rechtsstreit gefordert, sondern dürfen sehr wohl Gewinn erzielen. Alles andere hätte im Ergebnis eine vollständige Entwertung der von den Fahrzeugherstellern geschaffenen RMI bedeutet.“
Berater Peugeot/PSA: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Automotive & New Mobility
Dr. Dominik Wendel (Partner), Benedikt Lutz (Senior Associate, Brüssel)
Kartellrecht
Dr. Fabian Hübener (Associated Partner, Brüssel)