Dr. Cathrin Wentzel, LL. M. (University of Sussex)
Rechtsanwältin, Associated Partner
Dr. Cathrin Wentzel ist Mitglied der Praxisgruppe Automotive & New Mobility sowie Mitglied der Praxisgruppe Digital Business bei Noerr. Sie berät schwerpunktmäßig im Vertriebsrecht einschließlich des Vertriebskartellrechts sowie an der Schnittstelle zu angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere zum E-Commerce. Sie berät nationale und internationale Unternehmen, darunter viele Mandanten aus der Automobilbranche, u.a. bei dem Aufbau und der Umstrukturierung von Vertriebssystemen (Omni-Channelling-Strategien, Online Sales, digitale Transformation, etc.), bei der Gestaltung und Beendigung von Vertriebsverträgen und -programmen. Des Weiteren unterstützt sie bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen (z.B. von Ausgleichs-, Rückkaufs- und Provisionsansprüchen).
Pressestimmen
- LEGAL 500 Deutschland hebt Dr. Cathrin Wentzel als einen "Name der nächsten Generation" im Handels- und Vertriebsrecht hervor
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Postgraduiertenstudium (LL.M.) an der University of Sussex
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Großkanzlei
- Promotionsbegleitende Tätigkeit als Anwältin einer Kanzlei in Frankfurt
- Seit 2016 bei Noerr
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Publikationen
- Wentzel/Krebs RAW 2023, 80-84: Fernabschaltung einer Elektrofahrzeugbatterie in Verbraucherklauseln unwirksam – Urteilsbesprechung von BGH, Urt. v. 26.10.2022 – XII ZR 89/21
- Ströbl/Wentzel, ZVertriebsR 2023, 124-125: Anmerkung zum Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.2.2023 11 U 9/22 (ZVertriebsR 2023, 112-124) - Kein Anspruch eines Vertragshändlers auf Festlegung von Margen und Boni im Vertragshändlervertrag
- Ströbl/Wentzel, ZVertriebsR 2022, 199-200: Anmerkung zu einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 10.3.2022 – 11 U 19/21 (Kart) (ZVertriebsR 2022, 190-199): Zum Verhältnis von konzerneigenen und händlereigenen Leasinggesellschaften
- Goßler/Wentzel, ZVertriebsR 2021, 341-348: Der Entwurf der neuen Vertikal-GVO im Lichte des Entwurfs der neuen Vertikal-Leitlinien
- Wentzel, BB 2020, 2772 Anmerkung zu BGH, Urt. v. 24.9.2020- VII ZR 69/19 (BB 2020, 2770-2771): Ausgleichsanspruch – kein Anspruch des Vertragshändlers auf Auskunft über den mit einem Produkt erzielten Rohertrag)
- Ströbl/Wentzel, BB 2017, 390-394: Der Ausgleichsanspruch beim Vertrieb von Dauerschuldverhältnissen
- Internationale Mediation - Vollstreckbarkeit und kollisionsrechtliche Behandlung von grenzüberschreitenden Mediationsfällen unter besonderer Berücksichtigung der Mediationsrichtlinie und des Mediationsgesetzes, 2016