Dr. Cathrin Wentzel ist Mitglied der Praxisgruppe Automotive & New Mobility sowie Mitglied der Praxisgruppe Digital Business bei Noerr. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt im Vertriebsrecht, insbesondere im Vertriebskartellrecht, mit einer verstärkten Ausrichtung auf den digitalen Vertrieb und den Vertrieb digitaler Produkte. Sie unterstützt nationale und internationale Unternehmen, insbesondere aus der Automobilbranche, bei der Implementierung und Optimierung ihrer Vertriebssysteme. Dabei berät sie zu strategischen Fragestellungen wie Omni-Channelling-Strategien, Online Sales und der digitalen Transformation. Ein weiterer wichtiger Aspekt ihrer Tätigkeit ist die rechtliche Beratung zu Datenzugangsansprüchen, insbesondere im Kontext des Data Act im Automobilsektor.

Pressestimmen

  • LEGAL 500 Deutschland hebt Dr. Cathrin Wentzel als einen "Name der nächsten Generation" im Handels- und Vertriebsrecht hervor

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Postgraduiertenstudium (LL.M.) an der University of Sussex
Wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Großkanzlei
Promotionsbegleitende Tätigkeit als Anwältin einer Kanzlei in Frankfurt
Seit 2016 bei Noerr
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt

Publikationen

  • Wentzel/Lutz RAW 2024, 123-131: Zugangsanspruch zu Reparatur- und Wartungsinformationen nach der Typgenehmigungsverordnung und Data Act - eine Gegenüberstellung
  • Wentzel/Krebs RAW 2023, 80-84: Fernabschaltung einer Elektrofahrzeugbatterie in Verbraucherklauseln unwirksam – Urteilsbesprechung von BGH, Urt. v. 26.10.2022 – XII ZR 89/21
  • Ströbl/Wentzel, ZVertriebsR 2023, 124-125: Anmerkung zum Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.2.2023 11 U 9/22 (ZVertriebsR 2023, 112-124) - Kein Anspruch eines Vertragshändlers auf Festlegung von Margen und Boni im Vertragshändlervertrag
  • Ströbl/Wentzel, ZVertriebsR 2022, 199-200: Anmerkung zu einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 10.3.2022 – 11 U 19/21 (Kart) (ZVertriebsR 2022, 190-199): Zum Verhältnis von konzerneigenen und händlereigenen Leasinggesellschaften
  • Goßler/Wentzel, ZVertriebsR 2021, 341-348: Der Entwurf der neuen Vertikal-GVO im Lichte des Entwurfs der neuen Vertikal-Leitlinien
  • Wentzel, BB 2020, 2772 Anmerkung zu BGH, Urt. v. 24.9.2020- VII ZR 69/19 (BB 2020, 2770-2771): Ausgleichsanspruch – kein Anspruch des Vertragshändlers auf Auskunft über den mit einem Produkt erzielten Rohertrag)
  • Ströbl/Wentzel, BB 2017, 390-394: Der Ausgleichsanspruch beim Vertrieb von Dauerschuldverhältnissen
  • Internationale Mediation - Vollstreckbarkeit und kollisionsrechtliche Behandlung von grenzüberschreitenden Mediationsfällen unter besonderer Berücksichtigung der Mediationsrichtlinie und des Mediationsgesetzes, 2016