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Die EU-Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen ist da: Was hat es damit auf sich?

23.12.2022

Heute wurde die EU-Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen (Foreign Subsidies Regulation – „FSR“) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das bedeutet, dass die FSR am 12. Januar 2023 (20 Tage nach der Veröffentlichung) als Verordnung (EU) 2022/2560 in Kraft treten wird. Die Bestimmungen der FSR gelten ab dem 12. Juli 2023, sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten. Die Notifizierungsvorschriften für Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren gelten ab dem 12. Oktober 2023, siehe Artikel 54 Absatz 4 FSR.

Die FSR ist die Antwort der EU auf Subventionen von Nicht-EU-Ländern für im EU-Binnenmarkt tätige Unternehmen, die sich auf diesen verzerrend auswirken könnten („Drittstaatliche Subventionen“). Unternehmen, die von Nicht-EU-Ländern (finanziell) unterstützt werden, können in den Genuss von Vorteilen kommen, die die EU-Mitgliedstaaten „ihren“ Unternehmen aufgrund der strengeren Anforderungen des EU-Beihilferechts nicht in gleicher Weise gewähren können.

Nach Ansicht der Europäische Kommission („Kommission“) gibt es bisher keine wirksame Regelung zur Kontrolle solcher Drittstaatlicher Subventionen. Mit den bestehenden Instrumenten des EU-Beihilferechts, der Fusionskontrolle, des öffentlichen Auftragswesens und des Außenhandelsrechts sei keine angemessene Kontrolle möglich. Mit der FSR soll diese Regelungslücke nun geschlossen werden. Ziel ist es folglich, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu schaffen.

Die Gesetzesinitiative geht auf das Weißbuch der Kommission zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für ausländische Subventionen zurück, das im Juni 2020 veröffentlicht wurde (siehe unsere Meldung hier). Im Mai 2021 legte die Kommission nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren auf der Grundlage des Weißbuchs ihren Vorschlag für den FSR vor (siehe unsere Meldung hier). Das Gesetzgebungsverfahren wurde schließlich am 28. November 2022 mit der Annahme des FSR durch den Rat der Europäischen Union abgeschlossen.

Welche Vorbereitungen müssen die Unternehmen jetzt treffen?

Ab dem 12. Juli 2023 müssen alle Unternehmen, die in der EU tätig sind, die Kontrolle Drittstaatlicher Subventionen berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte die FSR bei der zukünftigen Planung von Fusionen und Übernahmen und der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen gewidmet werden. Denn sofern die entsprechenden Schwellenwerte überschritten sind und die Transaktion bzw. die Teilnahme an der Ausschreibung somit bei der Kommission angemeldet werden muss, gilt ein Vollzugsverbot. Dies wiederum wird sich auf die Zeitplanung der Transaktionen auswirken. Neben den behördlichen Fristen selbst sind auf Unternehmensseite insbesondere Kapazitäten für die Planung und Koordinierung einzuplanen:

Zunächst müssen die Unternehmen nämlich klären, ob sie finanzielle Zuwendungen von Nicht-EU-Ländern erhalten haben. In diesem Zusammenhang definiert die FSR den Begriff der „finanziellen Zuwendung“ sehr weit. Ein grober Anhaltspunkt für das Vorliegen von finanziellen Zuwendungen in diesem Sinne dürfte der "Vorteil" im Sinne des EU-Beihilferechts sein, der jedoch nicht zwangsläufig mit dem wirtschaftlichen Nutzen für den Mittelempfänger gleichzusetzen ist.

Stellt ein Unternehmen fest, dass es finanzielle Zuwendungen aus einem oder mehreren Nicht-EU-Land erhalten hat, sind (bei Überschreiten der Schwellenwerte) verpflichtet, Transaktionen („M&A-Instrument“ - vgl. Artikel 21 FSR) und Beteiligungen an Vergabeverfahren („Beschaffungsinstrument“ - vgl. Artikel 29 FSR) bei der Kommission anzumelden.

Darüber hinaus steht der Kommission ein allgemeines Instrument zur Marktuntersuchung zur Verfügung. Mit diesem kann die Kommission von Amts wegen tätig werden, auch wenn keine Anmeldepflicht besteht. Im Rahmen solcher Untersuchungen kann die Kommission aus jeglicher Quelle Informationen beschaffen und auf deren Basis den Fluss mutmaßlich wettbewerbsverzerrender finanzieller Mittel prüfen (vgl. Artikel 9 FSR).

Die Kommission wird in allen diesen Fällen klären, ob die festgestellten finanziellen Zuwendungen eine Drittstaatliche Subvention darstellen und wettbewerbsverzerrende Auswirkungen haben. Liegt eine Drittstaatliche Subvention vor, hat die Kommission auch noch die Möglichkeit zu prüfen, ob etwaige positive Auswirkungen die negativen Auswirkungen einer Drittstaatlichen Subvention überwiegen („Abwägungsprüfung“ - vgl. Artikel 6 FSR).

Die Kommission arbeitet derzeit an einer Durchführungsverordnung, die verfahrenstechnische Anleitungen enthalten wird. Sie wird insbesondere Anmeldeformulare und Erläuterungen zu den für die Anmeldung und Akteneinsicht relevanten Verfahren enthalten. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Anmeldeformular, in dem festgelegt wird, wie detailliert die Unternehmen sowohl bei Zusammenschlüssen als auch bei der Anmeldung der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen vorgehen müssen. In den kommenden Wochen wird die Kommission zudem eine öffentliche Konsultation dazu einleiten. Die Annahme der Durchführungsverordnung wird dann für das zweite Quartal (spätestens das dritte Quartal) 2023 erwartet.

Es ist zu erwarten, dass weitere Klarstellungen auch zur zuständigen Generaldirektion („DG“) innerhalb der Kommission erfolgen werden. Bislang wurden hinsichtlich der Zuständigkeit lediglich Annahmen zu drei möglichen Szenarien getroffen:

  • die Generaldirektion Wettbewerb („DG Comp“), die aufgrund ihrer Erfahrung im Bereich der staatlichen Beihilfen und der Fusionskontrolle als einziger Durchsetzer der FSR fungiert;

  • zwei Generaldirektionen, die für die neuen Vorschriften zuständig sind, genauer gesagt die DG Comp (für die Prüfung von Zusammenschlüssen) und die Generaldirektion Binnenmarkt, DG Grow (für die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge);

  • die Einrichtung einer speziellen gemeinsamen Task Force mit Beamten aus verschiedenen Generaldirektionen.

Mehr über den FSR

Dieser News Alert ist der erste einer Reihe von Artikeln über die FSR. Wir werden in den kommenden News Alerts die FSR detaillierter erörtern und insbesondere ihre Auswirkungen auf die Fusionskontrolle, das öffentliche Beschaffungswesen, das Außenhandelsrecht und Weiteres mehr beleuchten. Melden Sie sich hier an, um alle unsere News Alerts zur FSR zu erhalten.