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EU-Digital­kartell­recht unter der neuen Euro­päischen Kommission

Competition Outlook 2025

29.01.2025

Die neue Europäische Kommission muss sich an der erfolgreichen Durchsetzung des Digital Markets Act („DMA“) messen lassen. Ein weiterer Fokus wird auf künstlicher Intelligenz („KI“) und Daten liegen.

DMA-Enforcement

Seit März 2024 müssen Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft in Bezug auf 22 Plattformdienste wie etwa Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Betriebssysteme die DMA-Compliance sicherstellen; Booking (und Apple iPadOS) sind seit November verpflichtet (siehe zu betroffenen Diensten Noerr Insights).

ByteDance setzte sich gegen die Benennung von TikTok vor dem Gericht der Europäischen Union zur Wehr. In der ersten gerichtlichen Überprüfung der Arbeit der Europäischen Kommission unter dem DMA monierte das Gericht zwar Fehler bei der Beurteilung des Gatekeeper-Status (wie die unzureichende Berücksichtigung des EU-Umsatzes), wies die Klage aber im Ergebnis vollständig ab (siehe Noerr Insights).

Sollte der Gerichtshof der Europäischen Union dieses Urteil halten, stünde fest, dass es bei Erreichen der für die Gatekeeper-Stellung erforderlichen Schwellenwerte äußerst schwierig wird, die Benennung erfolgreich gerichtlich anzugreifen. Im Benennungsverfahren vor der Europäischen Kommission hatten Unternehmen mit ihren Argumenten hingegen schon Erfolg (z. B. X, Samsung, oder teilweise Microsoft). Die Nichtigkeitsklagen anderer Gatekeeper (z. B. Apple in Bezug auf iOS und AppStore sowie Meta in Bezug auf Facebook Messenger und Marketplace) sind noch anhängig.

Mit Spannung erwartet wird auch der Ausgang der Non-Compliance-Verfahren der Europäischen Kommission gegen Alphabet (Bevorzugung eigener Angebote in der Google-Suche; Google-Play-Regelungen), Apple (AppStore-Regelungen; iPhone-Voreinstellungen) und Meta („pay-or-consent“-Modell) (Details auf Noerr Insights) und deren zu erwartende gerichtliche Überprüfung.

Klar ist: Die neue Europäische Kommission wird zeigen wollen, dass der DMA ein „scharfes Schwert“ ist. Wichtig für die effektive Durchsetzung wird sein, inwieweit es ihr gelingt, von den Gatekeepern betroffene Unternehmen in den Compliance-Prozess einzubinden (Informationen für App-Entwickler, Online-Vermittlungsdienste und Werbetreibende/Publisher auf Noerr Insights). Denn es sind die betroffenen Unternehmen, die am besten einschätzen können, ob Compliance erreicht wurde.

KI und virtuelle Welten

Angesichts des disruptiven Charakters von KI und den damit verbundenen Risiken hat die Europäische Kommission angekündigt, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um sicherzustellen, dass diese neuen Märkte wettbewerbsfähig, bestreitbar und fair bleiben.

Ein im September 2024 veröffentlichter Policy Brief untersucht Marktdynamiken, Eintrittsbarrieren sowie wettbewerbswidrige Bedenken im Zusammenhang mit wichtigen Inputs für diese Technologien, wie Daten, Mikrochips, Rechenleistung-Infrastruktur und Cloud-Kapazitäten. Zur Behebung dieser Bedenken sollen neben dem DMA auch das Kartellrecht und die Fusionskontrolle eingesetzt werden.

Europäisches Datenrecht als kartellrechtliche Herausforderung

Weiterhin will die EU die branchenübergreifende Nutzung von Daten weiter ausbauen, um Innovationsfähigkeit und Wettbewerb sicherzustellen. Es ist bereits eine größere Zahl von EU-Rechtsakten zur kommerziellen Nutzbarkeit von Daten ergangen, wie beispielsweise der Data Act, der einen Teil der europäischen Datenstrategie darstellt. All diese Regulierungsinstrumente weisen zentrale Schnittstellen zum Kartellrecht auf und stellen Unternehmen vor die komplexe Herausforderung, ganzheitliche Compliance-Systeme aufzusetzen.

Dieser Artikel ist Teil des Competition Outlook 2025. Alle Artikel des Competition Outlooks finden Sie hier.