Mastering Competition Challenges – Wettbewerbsrechtliche Herausforderungen
Noerr unterstützt Sie in Zeiten der Rezession und hilft Ihrem Unternehmen, im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht eine entscheidende Rolle bei der Stabilisierung und Belebung der Wirtschaft einzunehmen. Das Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, fairen Wettbewerb zu fördern und Beschränkungen der Märkte zu verhindern.
Auch in der Rezession gilt das Kartellrecht uneingeschränkt und muss von den Unternehmen entsprechend beachtet werden.
Dies gilt umso mehr, als gerade in der Rezession die Unternehmen bestrebt sein können, ihre Kosten durch Kooperationen – insbesondere mit Wettbewerbern – weiter zu senken. Rezessionsbedingt mögen einzelne Unternehmen auch gezwungen sein, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Schwerpunkte
- Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Kooperationen in der Rezession, so z.B.
- beim gemeinsamen Einkauf von Vormaterialien oder Energieträgern als Antwort auf gestiegene Rohstoffpreise;
- bei der gemeinsamen Vermarktung und dem gemeinsamen Verkauf zur Einsparung von Kosten und für ein erweitertes Angebot;
- bei F&E-Kooperationen zu neuen Technologien in sich wandelnden Märkten;
- bei „Kollegenlieferungen“ in der Krise; oder
- bei Nachhaltigkeitskooperationen.
- Zugleich beraten wir Unternehmen bei der Beendigung kartellrechtlich bedenklichen Formen der Zusammenarbeit zwischen (in Wettbewerb stehenden) Unternehmen, die in Rezessions- und Krisenzeiten z.B. von übereifrigen Mitarbeitern, unberaten eingegangen werden (interne Untersuchungen, Beendigung von Zusammenarbeit, Kronzeugenantragsstellung, Kooperation mit Kartellbehörden).
- Bei zeitkritischen M&A-Transaktionen stellen wir sicher, dass die gegebenenfalls erforderlichen kartellbehördlichen und investitionskontrollrechtlichen Freigaben zügig eingeholt werden.
- Wir beraten unsere Mandanten umfassend im Digitalkartellrecht und zu den kartellrechtlichen Aspekten ihrer digitalen Transformation (bspw. DMA, § 19a GWB). Insbesondere im Rahmen nationaler sowie europäischer Vorgaben bezüglich großer Plattformen bzw. Torwächter unterstützen wir bei der kartellrechtskonformen Ausgestaltung innovativer Geschäftsmodelle.
- Wir beraten unsere Mandanten zudem bei der beihilferechtskonformen Entwicklung und Durchführung von Fördermaßnahmen (z. B. zu Privatisierung, Rekommunalisierung, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, Energieversorgung, EU Green Deal und Dekarbonisierung), bei der Notifizierung von Beihilfen, bei beihilferechtlichen Beschwerden und auch in gerichtlichen Verfahren.
Referenzen
- AEQUITA
Fusions- und investitionskontrollrechtliche Beratung der Industriegruppe bei Investments in verschiedenen zeitkritischen Sondersituationen, einschließlich Konzernabspaltungen, Nachfolge- und Restrukturierungssituationen. - Condor
Beihilferechtliche Begleitung bei der erfolgreichen Sanierung, einschließlich mehrerer beihilferechtlicher Genehmigungsverfahren (2019 bis 2021) bei der Europäischen Kommission sowie mehrerer Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union - Unternehmen im Bereich chemischer Stoffe
Beratung beim Ausstieg aus einer vermeintlich zulässigen Einkaufskooperation (rechtswidriges Einkaufskartell) durch Kronzeugenantragstellung und Kooperation mit europäischen Wettbewerbshütern. - Mehrere Medienunternehmen
Beratung bei Vermarktungskooperationen in den Bereichen Print, Online und Rundfunk. - Presseverlage
Beratung zum gemeinsamen Einkauf von Druckpapier. - Zwei Einzelhandelsunternehmen
Beratung zu einer Einkaufskooperation. - Großhändler im Bereich Heizung und Klimatechnik
Beratung bei der Bildung und kartellrechtskonformen Ausgestaltung einer Einkaufskooperation. - Gesundheitswesen
Beratung einer F&E-Kooperation. - Beratung beim gemeinsamen Vertrieb von Wertpapieren.
- Thomas Cook
Fusionskontrollrechtliche Beratung der vorläufigen Insolvenzverwalterin beim Verkauf verschiedener Unternehmensteile im Rahmen des Insolvenzverfahrens.