Dr. Bastian Müller ist Rechtsanwalt im Brüsseler Büro von Noerr. Er berät zu allen Fragen des europäischen und deutschen Kartellrechts. Davon umfasst sind kartellbehördliche Ermittlungs- und Bußgeldverfahren sowie Marktmachtmissbrauchsverfahren der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts. Hinzu kommt die fusionskontrollrechtliche Begleitung von Transaktionen. Ferner berät Bastian Müller zu vertriebskartellrechtlichen Themen. Dabei konzentriert er sich insbesondere auf die Bewertung sowie kartellrechtskonforme Gestaltung von Vertriebsstrukturen- und Kooperationen.

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg und der Hochschule St. Gallen (Schweiz)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Noerr im Bereich Kartellrecht sowie bei weiteren internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt a.M. und Hamburg in den Bereichen Kartellrecht, Vertriebsrecht sowie Compliance und interne Ermittlungen
Promotion (Dr. iur.) an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Dispute Resolution in Hamburg, der Europäischen Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) in Brüssel sowie der Inhouse-Kartellrechtsabteilung der Siemens AG in München
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Seit 2023 bei Noerr

Mitgliedschaften

  • Mitglied Studienvereinigung Kartellrecht

Publikationen

  • Autorenschaft in Kommentaren & Handbüchern
  • Autor des Kapitels "Handelsvertretervertrieb", in: Handbuch EU-Gruppenfreistellungsverordnungen (Hrsg. Liebscher/Flohr/Petsche/Metzlaff) 3. Aufl. 2023
  • Co-Autor zu §§ 1 GWB, Art. 101 AEUV, der Vertikal-GVO und den Horizontal-Leitlinien, in: Kommentar Vertriebsrecht (Hrsg. Flohr/Wauschkuhn) 3. Aufl. 2023
  • Monographien
  • Handelsvertreterprivileg im EU-Kartellrecht, 2022 (Duncker&Humblot)
  • Aufsätze in Fachzeitschriften
  • (Online-)Mehrfirmenvertreter im echten Agentursystem? – Das funktioniert, in NZKart 2025 49 (mit Benedikt Lutz)
  • Novellierung der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung geht in die nächste Phase, in: ZVertriebsR 2020, 341 (mit Prof. Dr. Karsten Metzlaff)
  • Kartellschadensersatz für Aktionäre einer kartellgeschädigten AG?, in: Wirtschaft und Wettbewerb (WuW) 2018, 602 (Co-Autor)
  • Entscheidungsanmerkungen
  • Autonomer Informationsaustausch als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung”, Anmerkung zu EuGH – Banco BPN, in WuW 2024, 468 (mit Dr. Fabian Hübener)
  • Zur Erhöhung des Grundbetrags einer Kartellgeldbuße wegen eines erneuten Begehens einer ähnlichen Zuwiderhandlung, in: EWiR 2024, 62 (mit Dr. Fabian Hübener)
  • Zulässigkeit von Plattformverboten bei Nicht-Luxusprodukten?, in: EWiR 2018, 605
  • Zur Ermittlung des Schadens im Rahmen einer Klage gegen Kartellverstößen, in: EWiR 2016, 613
  • Haftung von Kartellvermittlern für Kartellverstöße, in: EWiR 2016, 123
  • Zurechnung kartellrechtswidriger Verhaltensweisen eines Handelsvertreters, in: EWiR 2015, 783
  • Sonstiges
  • Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsprozesses der Novellierung der Vertikal-GVO durch die EU-Kommission, eingereicht im September 2021, abrufbar auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb