Rumänien: Steuerbefreiungen für digitale Nomaden
Nach den Anfang 2022 eingeführten Gesetzesänderungen bezüglich des Langzeitvisums für digitale Nomaden haben die rumänischen Steuerbehörden das Gesetz Nr. 69/2023 im Amtsblatt Nr. 265 vom 30. März 2023 veröffentlicht.
Mit dem Gesetz Nr. 69/2023 haben die Steuerbehörden ausdrücklich festgelegt, dass digitale Nomaden, d.h. Ausländer, die nach Rumänien kommen, um mittels Informations- und Kommunikationstechnologie aus der Ferne für ausländische Unternehmen zu arbeiten, von der Pflicht zur Zahlung von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen auf die im Ausland erzielten Einkünfte befreit sind.
Die Steuerbefreiungen gelten nur, wenn sich der digitale Nomade während eines zusammenhängenden Zeitraums von zwölf Monaten, der in einem bestimmten Kalenderjahr endet, nicht länger als 183 Tage (zusammenhängend oder kumuliert) in Rumänien aufhält.