News

GWG: Anhebung der GWG-Grenze von 410 auf 800 Euro

13.03.2017

Die Anzeichen verdichten sich, dass sich die Regierungsparteien auf eine Anhebung der Wertgrenze für die sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgüter (kurz GWG) verständigt haben. Sie soll von 410 auf 800 Euro angehoben werden und ab dem 01.01.2018 gelten.

Der bisherige Schwellenwert von 410 Euro wurde letztmals im Jahr 1964 angehoben. Im Rahmen der Euroumstellung wurde lediglich der damalige DM-Betrag in Höhe von 800 DM auf nach oben gerundete 410 Euro umgestellt.

Wertgrenze und Umsatzsteuer


Da die Wertgrenze an einen Nettowert nach Abzug der darin enthaltenen Umsatzsteuer anknüpft, beträgt damit die Wertgrenze inklusive Umsatzsteuer künftig 952 Euro und nach Abzug der Umsatzsteuer 800 Euro.

GWG-Grenze    Netto        USt 19%    Brutto
bisher 410,00 77,90 487,90
geplant 800,00 152,00 952,00

Sofort-Abschreibung der GWG


Wirtschaftsgüter mit einem Nettowert (nach Abzug der darin enthaltenen Umsatzsteuer) von maximal 800 Euro bzw. mit einem Bruttowert von maximal 952 Euro können anstelle der normalen Abschreibung sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Dies soll unter anderem den Bürokratieaufwand vermindern.

Die Sofortabschreibung von GWG gilt sowohl für die Gewinneinkünfte als auch für die Überschusseinkünfte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 EStG), wie z.B. für die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung.

Beibehaltung der alternativen Sammelposten-Regelung


Die bisher anstelle der GWG-Sofortabschreibung ebenfalls mögliche Pool-Abschreibung für Wirtschaftsgüter bis zum Wert von 1.000 Euro soll dem Vernehmen nach auch beibehalten werden. Bisher wurde kolportiert, dass diese Abschreibungsmöglichkeit (§ 6 Abs. 2a EStG) im Gegenzug für die Anhebung der GWG-Grenze abgeschafft werden soll.

Im Rahmen der alternativ anzuwendenden Sammelposten-Methode können nur Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettowert von 150 Euro sofort im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe abgeschrieben werden, während Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 und 1.000 Euro generell ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsdauer über 5 Jahre abgeschrieben werden müssen.

Anwendungsregelung und erste Analyse


Erstmals soll die Anhebung der GWG-Grenze auf 800 Euro für Wirtschaftsgüter gelten, die nach dem 31.12.2017 angeschafft werden. Dies könnte dazu führen, dass viele Unternehmen für Ende des Jahres geplante Investitionen in Wirtschaftsgüter zwischen 410 und 800 Euro ins Jahr 2018 verschieben, um in den Genuss der Sofortabschreibung zu kommen.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren


In welchem Gesetzgebungsverfahren genau die Gesetzesänderung umgesetzt werden soll, steht derzeit noch nicht fest. Infrage kommt eines der derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren, beispielsweise im Gesetz zur Einführung der Lizenzschranke, im Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz bzw. im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz.

Kontakt


Share

Bestens
informiert

Jetzt unseren Newsletter abonnieren, um zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.

Jetzt anmelden