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CSRD-Berichte – EFRAG stellt erste sektor­spezifische Standards vor

31.10.2024

Die EFRAG hat für die Sektoren Öl & Gas sowie Bergbau & Kohle Entwürfe für spezielle Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Aus diesen lassen sich für betroffene Unternehmen schon jetzt weitere Berichtspflichten erahnen, welche sie gezielt zur Vorbereitung ihres Nachhaltigkeitsberichts hinzuziehen können. Die Europäische Kommission hat die Berichtsstandards noch nicht verabschiedet. Nach der Verabschiedung sind die Standards verbindlich.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“, RL (EU) 2022/2464) verpflichtet bestimmte Unternehmen, jährlich als Teil ihres Lageberichts einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Wir berichteten zur Berichterstattungspflicht nach der CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD: Anpassung der Größenmerkmale für Unternehmen und European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die Europäische Kommission hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) mit der Erarbeitung von Entwürfen für europäische Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, kurz ESRS, beauftragt. Nach der CSRD muss die Europäische Kommission sektorspezifische Standards erlassen. Sie legen für Unternehmen aus bestimmten Wirtschaftsbereichen Informationen fest, die diese zusätzlich in ihrem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Die sektorspezifischen ESRS sollen für wichtige ESG (Environmental, Social and Governance)-relevante Sektoren konkretere Berichtsangaben definieren und dadurch die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen aus einem Sektor verbessern. Wir berichteten zu den sektorspezifischen ESRS: Europäisches Parlament und Rat verlängern ESRS-Erlassfristen für bestimmte Sektoren und Drittlandunternehmen – BAFA verlängert Abgabefristen für LkSG-Berichte

ESRS-Entwicklungsprozess

Für die ESRS der Sektoren Öl & Gas sowie Bergbau & Kohle ist der Entwicklungsprozess weit fortgeschritten. Die EFRAG entwickelt die sektorspezifischen Standards in zwei Hauptphasen. Nachdem die EFRAG einen Entwurf erstellt und ihn intern geprüft hat, stellt sie ihn öffentlich zur Diskussion. In der zweiten Phase wertet sie das Feedback aus und passt den Entwurf an. Der Erlass der Standards obliegt dann der Europäische Kommission. Der Prozess, um Berichtsstandards zu entwickeln, dauert in der Regel bis zu 24 Monate. Aktuell steht die finale Zustimmung der Europäischen Kommission zu den beiden sektorspezifischen ESRS für Öl & Gas sowie Bergbau & Kohle noch aus.

ESRS Öl & Gas

Der Entwurf der ESRS für Öl & Gas richtet sich an Unternehmen, die in der Öl- und Gasindustrie tätig sind. Der Berichtsstandard befasst sich insbesondere mit den folgenden vier Tätigkeitsfeldern:

  • Upstream: Entwicklung, Erschließung und Förderung von konventionellen und unkonventionellen Öl- und Gasvorkommen;
  • Midstream: Transport und Lagerung von Öl und Gas;
  • Downstream: Raffinierung, Vermarktung und Betrieb von Öl und Gas;
  • Service: Unterstützung innerhalb der Wertschöpfungskette, wie z. B. Dienstleistungen, wie Bohrungen oder seismische Untersuchungen, aber auch Verkauf und Vermietung von benötigter Ausrüstung.

Unternehmen müssen beispielsweise Produktionsvolumina von bestimmten Produkten (wie Schweröl oder Flüssigerdgas / LNG) in ihren Nachhaltigkeitsberichten aufführen oder zu Öl- und Gasreserven in gefährdeten Gebieten und den damit verbundenen Risiken berichten.

ESRS Bergbau & Kohle

Der Entwurf der ESRS für Bergbau & Kohle betrifft wiederum Unternehmen, die in der Kohle- und Bergbauindustrie tätig sind. Dies umfasst folgende Tätigkeitsfelder:

  • Bergbau: Gewinnung von Metallen und Steinbrucharbeiten;
  • Kohleabbau: Abbau fester Brennstoffe und die Herstellung von Kohleprodukten;
  • Dienstleistungen: Unterstützende Dienstleistungen, wie Prospektion, Drainage oder Testbohrungen.

Unternehmen müssen beispielsweise Informationen zu industriellen Gefahren bereitstellen und darlegen, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und zur Vorbereitung auf Notfälle getroffen wurden. Unternehmen sollen unter anderem auch zu Risiken im Zusammenhang mit Mineralreserven berichten. Dies umfasst Offenlegungen zur Nähe zu Konfliktgebieten oder geschützten Zonen. Auch Pläne zur Stilllegung von Abbaustandorten sowie die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen sollen Unternehmen darlegen.

Fazit und Ausblick

Die EFRAG arbeitet derzeit noch an weiteren Vorlagen für voraussichtlich über 30 sektorspezifische ESRS. Da die Entwicklung der Standards zeitintensiv ist, müssen Unternehmen die nächsten Monate und Jahre abwarten, welche weiteren spezifischen Anforderungen die EFRAG und die Europäische Kommission an ihre Sektoren stellen werden.

Weiterführende Informationen zu unserer Beratung rund um das Thema Environmental, Social & Governance (ESG) finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zu unserer Beratung rund um das Thema Lieferketten-Compliance, einschließlich LkSG und CSDDD, finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zu unserer Beratung rund um das Thema Energie & Infrastruktur finden Sie hier.