Corona-Rechtsprechungsreport – die wichtigsten Entscheidungen zum Arbeitsrecht
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 ist mittlerweile eine Vielzahl von Entscheidungen zur arbeitsrechtlichen Fragen ergangen. Grundlage dieser Entscheidungen war ein unübersichtlicher Flickenteppich aus Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Länderebene, die im Laufe der Corona-Pandemie ständig an den aktuellen Stand der Pandemie angepasst und immer wieder außer Kraft und in Kraft gesetzt worden sind.
Die derzeit zentralen Regelung für Arbeitgeber, nämlich die 3-G Pflicht am Arbeitsplatz (§ 28b Abs. 1 und 3 IfSG) sowie die Home-Office Pflicht (§ 28b Abs. 4 IfSG), sind zwar bis zum 19.03.2022 befristet und sollen – nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 16.02.2022 – nicht verlängert werden. Auch die übrigen Corona-Maßnahmen sollen in kontrollierten Schritten bis zum 20.03.2022 zurückgefahren werden. Ungeachtet dessen bleiben die bereits ergangenen Entscheidungen für Arbeitgeber aber relevant. Denn die Maskenpflicht soll weiterhin bestehen bleiben. Fragen, wie die Kürzung des Urlaubs wegen Kurzarbeit oder „Quarantäne“ werden sich erst in den nächsten Monaten stellen. Im Übrigen hat die Vergangenheit gezeigt, dass mit einem „Wiederbeleben“ der bekannten Corona-Regeln bei der nächsten Corona-Welle gerechnet werden muss.
Vor diesem Hintergrund haben wir für Sie die zentralen arbeitsrechtlichen Entscheidungen in einem Corona-Rechtsprechungsreport gebündelt und zusammengefasst, den Sie kostenfrei hier herunterladen können.
Die wichtigsten Themen
1. „Lockdown“ ist kein Betriebsrisiko
2. Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit
3. Keine Nachgewährung von Urlaub bei „Quarantäne“
4. Annahmeverzug bei Maskenverweigerung
5. Kündigung wegen Verstößen gegen staatliche und betriebliche Corona-Regeln (insbes. die Maskenpflicht)
6. Verdienstausfallentschädigung gem. § 56 IfSG und Entgeltfortzahlung nach § 616 Satz 1 BGB
7. Rückruf aus dem Home-Office