Private Equity ergreift Beraterfirmen durch die Hintertür
Über EU-Holding-Strukturen können Finanzinvestoren in Beratungsunternehmen investieren, sagt unser Partner Christian Alexander Mayer in der heutigen Börsen-Zeitung – trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im Dezember das Verbot von Beteiligungen reiner Finanzinvestoren an freiberuflichen Dienstleistungsunternehmen und insbesondere an Anwaltskanzleien bekräftigt hatte.
„Unsere Erfahrung in diesem Bereich zeigt, dass diese Investitionen zwar komplex sein können, aber mit einem umfassenden Verständnis der geltenden Vorschriften und möglichen EU-Strukturen durchaus machbar sind“, sagte Mayer im Gespräch mit Reporter Christoph Ruhkamp von der Börsen-Zeitung.
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