Markus Brösamle berät umfassend in sämtlichen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Er ist im Bereich Kartellschadensersatz sowie in der Beratung hinsichtlich sämtlicher kartellrechtlicher Aspekte im Rahmen von M&A-Projekten aktiv (etwa Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission; Analyse der kartellrechtlichen Machbarkeit; Vertragsgestaltung; Koordinierung multinationaler Anmeldungen). Zudem berät Markus Brösamle zu sämtlichen kartellrechtlichen Themen des operativen Geschäfts (etwa Kooperationen zwischen Wettbewerbern; Missbrauch von Marktmacht; Vertikale Kooperationen; Kartellrechtscompliance). Des Weiteren vertritt er Unternehmen in kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Referenzen

  • ATU
    Kartell- und fusionskontrollrechtliche Begleitung durch förmliches Hauptprüfverfahren beim Bundeskartellamt (Phase II) hin zu Kooperation mit Carglass
  • thyssenkrupp
    Joint Venture mit duisport im Bereich der Hafenlogistik
  • DAF / Paccar
    Abwehr zahlreicher Kartellschadensersatzansprüche in Deutschland
  • Große Online-Handelsplattform
    Compliance u. Kartellrechtliche Beratung
  • Führende Energieunternehmen
    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich (grüner) Wasserstoff
  • Verschiedene Hersteller / Lieferanten
    Beratung in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren
  • Verschiedene Hersteller / Lieferanten
    Streitige vertriebskartellrechtliche Auseinandersetzungen

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin
Referendariat am Kammergericht Berlin
Wissenschaftlicher Mitarbeiter in verschiedenen Positionen
Berufseinstieg bei einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf 
Bei Noerr seit 2019
Zugelassen als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin

Mitgliedschaften

  • Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

Publikationen

  • Das neue Recht der digitalen Märkte
    Ko-Autor in Digital Markets Act (DMA), Nomos, 2023
  • GRUR-Prax 2024, 594
    Patentstreitigkeiten: Vergleiche und Lizenzvereinbarungen können den Wettbewerb beschränken und gegen Kartellrecht verstoßen, Anm. Zu EuGH, Urteil vom 27.6.2024 – C-176/19 P, GRUR-RS 2024, 14802
  • ZVertriebsR 2024, 93
    Anm. zu EuGH: Potentieller Wettbewerb, vertikale Vereinbarung, Nebenabrede, bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
  • ZVertriebsR 2023, 318
    Anm. Metzlaff/Brösamle EuGH: Vertikale Vereinbarung über Festsetzung von Mindestpreisen für Weiterverkauf
  • ABA (2024)
    Ko-Autor Vertical Restraints Handbook - Kapitel für Deutschland
  • ZVertriebsR 2022, 134
    Novellierung der Vertikal-GVO und Leitlinien: Informationsaustausch im Rahmen dualer Vertriebssysteme
  • ZVertriebsR 2021, 286 ff.
    § 6 Abs. 3 BuchPrG – Zwischen Buchvertrieb und Wettbewerb