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Robotic Automation und Outsourcing

30.01.2015

I. Was ist Robotic Automation?

„Robotic Automation“ bezieht sich auf Software-Produkte, die eingesetzt werden um Unternehmensprozesse (z.B. Verwaltungsprozesse, Monitoringprozesse, Fertigungsprozesse) zu automatisieren. Es ist zu differenzieren zwischen „Industrial Robots“ (industrielle Robotertechnik), die in Fertigungssystemen zum Einsatz kommen und „Software Robots“, die dazu dienen, Geschäftsprozesse zu steuern und effizienter zu gestalten.
„Robotic Automation“ verstärkt damit den Trend, Tätigkeiten, die bislang von Menschen durchgeführt wurden, durch Technologien zu ersetzen.
Die Beweggründe hinter der Automatisierung aus wirtschaftlicher Sicht umfassen verbesserte Qualität, Absenken von Prozess-/Produktionskosten, höhere Präzision und größere Bearbeitungsgeschwindigkeit. Weitere Vorteile sind in der besseren Skalierbarkeit und erhöhten Konsistenz der Prozesse zu sehen.

II. Die Folgen von „Robotic Automation“ auf Outsourcing

Geschäftsprozesse, die typischerweise ausgelagert werden, können in zwei Kategorien eingestuft werden: „front office processes“, in denen Kundenkontakt entsteht oder „back office processes“, bei denen keine Interaktion mit dem Kunden besteht.

Die „back office processes“ eignen sich ideal für „Robotic Automation“. Diese Vorgänge, die vielfach auf Dritte Dienstleister ausgelagert werden, bestehen aus sich wiederholenden und einfachen Arbeitsschritten, die weder analytische Fähigkeiten noch subjektive Ermessensentscheidungen erfordern. Da „Robotic Automation“ Unternehmen ermöglicht, Vorgänge, die meist an BPO Providern ausgelagert wurden, wieder „in house“ zu erledigen, stellt deren Zunahme eine potentielle Bedrohung – vor allem für (Teile von) BPO-Outsourcing-Verhältnisse – dar, ja vielleicht sogar für den gesamten BPO-Sektor.

Besonders Routinetätigkeiten wie die von Kassierern, Telemarketern und alle Arbeitsprozesse, die mit intelligenten Algorithmen erledigt werden können, wie der Bereich der Datenerfassung, sind durch Software Robots bedroht.

III. Rechtliche Herausforderungen

Software Robotics revolutionieren nicht nur die Arbeitswelt an sich, sondern ziehen zahlreiche rechtliche Fragestellungen nach sich:

  1. Ergibt sich in bestehenden Outsourcing-Verträgen eine Pflicht, Software Roboter einzusetzen?

    Eine Verpflichtung des Dienstleisters zum Einsatz von Software Robotern kann sich ggf. aus Klauseln ergeben, die die Dienstleister auf eine Leistungserbringung nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik, auf stetige Qualitätsverbesserungen oder auf Kosteneinsparungen (auch durch Nutzen des technischen Fortschritts) verpflichten. Ganz wesentlich ist dabei, ob derartige Klauseln in der Tat als rechtlich verbindliche Pflichten ausgestaltet sind oder nicht. Das kann im Einzelfall gegeben sein, in aller Regel sind derartige Bestimmungen aber lediglich als Bemühenspflichten formuliert, die in Abstimmungs- oder Eskalationsprozessen münden.
    Natürlich ist es dem Kunden und Dienstleister daneben unbenommen, sich unabhängig von einer bestehenden vertraglichen Regelung auf den Einsatz von Robotics zu einigen.

  2. Welche vertraglichen Punkte sind beim Einsatz von „Robotic Automation“ zu beachten?

    Dringender vertraglicher Regelung bedarf der Einsatz von „Robotic Automation“ auf den ersten Blick hinsichtlich der Fragen nach dem Servicestandard, der Inhaberschaft und den Kosten.
    • Neuer Standard für den Servicelevel: Für „Robotic Automation“ ist eine Redefinition der bisherigen Servicestandards notwendig. Ggf. ist an die Einräumung von Übergangsfristen zu denken.
    • Festlegung der Eigentumsrechte: Wem gehört der Roboter – dem Dienstleister oder dem Kunden? Wem gehören die Ergebnisse, Daten der automatisierten Geschäftsprozesse?
    • Kosten: Wer hat die Kosten der Installation und Wartung der Roboter zu tragen? Statt einer 100%-ige Allokation bei einer Partei, kann hier auch eine Kostenteilung in Betracht kommen.

  3. Arbeitsrechtliche Folgen
    • Zu prüfen ist, ob und wie viele Arbeitsplätze durch Roboter betroffen sind und was mit dem entsprechenden Personal passieren soll.
    • Kann Personal an anderer Stelle eingesetzt werden? Wenn nicht, kommt eine Beteiligung der jeweils andern Partei an den Abwicklungskosten in Frage?