Lieferketten-Compliance: BAFA verschiebt Frist für Abgabe der LkSG-Berichte
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) hat angekündigt, die Prüfung der Berichte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) erstmalig zum Stichtag 01.01.2026 durchzuführen.
Anpassung der FAQ
Unter 13.3 führt das BAFA in den FAQ zum LkSG aus, dass das Vorliegen der Berichte erstmalig zum 01.01.2026 geprüft wird. Unternehmen können also bis zum 31.12.2025 sanktionsfrei Berichte einreichen, erst dann wird das BAFA die fehlende oder verspätete Einreichung und Veröffentlichung abmahnen. Damit verlängerte das BAFA erneut die gesetzliche Berichtsfrist (wir berichteten).
Wie bereits bei der vorherigen Verlängerung sagt das BAFA zu, dass vorher eingereichte Berichte lediglich mit Hinweisen zur Verbesserung versehen werden. Von Nachbesserungsverlangen bezüglich inhaltlicher Mängel wird das BAFA folglich zunächst absehen.
Hintergrund und Anlass
Mit der erneuten Fristverlängerung folgt das BAFA der Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales („BMAS“), die in ihrem „Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des LkSG“ angekündigt hatten, die LkSG-Berichtspflicht zu verschieben (wir berichteten). Die Verschiebung erfolgt vor dem Hintergrund der bevorstehenden Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) und soll doppelte Berichtspflichten für Unternehmen vermeiden.
Fazit und Ausblick
Die Verschiebung der Frist für die Einreichung der Berichte gibt Unternehmen zusätzliche Zeit, ihre Berichtsprozesse zu optimieren, um eine reibungslose Umsetzung der Vorgaben sicherzustellen.
Die übrigen Sorgfaltspflichten des LkSG sowie deren Überprüfung und Sanktionierung durch das BAFA bleiben von der neuen Stichtagsregelung unberührt. Unternehmen sind weiterhin angehalten, ihre Sorgfaltspflichten regelmäßig zu dokumentieren und deren Einhaltung sicherzustellen. Die laufende Überwachung durch das BAFA kann weiterhin zu Sanktionen führen, sollten Verstöße festgestellt werden.
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