Frédéric Kuhn berät nationale und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte bei der Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Bußgeldverfahren. Weitere Schwerpunkte seiner anwaltlichen Beratungstätigkeit liegen in der Begleitung komplexer interner Untersuchungen sowie in der Beratung von Unternehmen zu geldwäscherechtlichen Fragestellungen. Frédéric Kuhn hat seine fachliche Expertise während eines neunmonatigen Secondments in der Rechtsabteilung der Deutschen Bank in Frankfurt am Main vertieft.

Referenzen

  • Verteidigung des Geschäftsführers eines internationalen Technologieunternehmens wegen des Verdachts strafbarer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht (Belarus-Sanktionen)
  • Verteidigung von Leitungsorganen wegen mutmaßlicher strafbewehrter Verstöße gegen das EU-Sanktionsrecht bei der Ausfuhr von Waren nach Russland
  • Verteidigung einer Führungskraft in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechung von Amtsträgern
  • Verteidigung des Geschäftsführers eines Betreibers von Corona-Testzentren gegen Betrugsvorwürfe
  • Verteidigung eines Vorstandsmitglieds eines Flugzeughersteller in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung eines ehemaligen Vorstandes eines IT-Unternehmens im Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urheberrechtsverletzung
  • Verteidigung eines führenden Anbieters von Analysegeräten und -lösungen in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen Ausfuhrbestimmungen
  • Verteidigung eines internationalen Technologieunternehmens in einem strafrechtlichen Einziehungsverfahren wegen mutmaßlicher Korruptionsfälle im Ausland
  • Verteidigung eines internationalen Herstellers von Klebstoffen wegen des Verdachts strafbarer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht
  • Beratung eines deutschen Reiseveranstalters bei der Aufklärung möglicher Compliance-Verstöße
  • Beratung eines internationalen Lebensmittelherstellers bei der Aufklärung möglicher Compliance-Verstöße
  • Beratung einer börsennotierten Private-Equity-Gesellschaft im Zusammenhang mit Fragestellungen zum Transparenzregister
  • Beratung des Insolvenzverwalters eines ehemaligen deutschen Zahlungsdienstleisters zu geldwäscherechtlichen Fragenstellungen
  • Vertretung eines regional operierenden Finanzinstituts in einem Strafverfahren wegen Betrugs gegen ehemalige Mitarbeiter, Notare und Rechtsanwälte
  • Umfassende Beratung mehrerer internationaler Unternehmen im Zusammenhang mit einer sog. Ransomware-Attacke
  • Vertretung eines führendes internationalen Einzelhandelsunternehmen als Geschädigte in einem Strafverfahren im Zusammenhang mit einem Investorenbetrug durch Cyberkriminelle

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier
Referendariat am Landgericht Trier
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Seit 2018 bei Noerr
Secondment bei der Deutschen Bank (2019/2020)

Mitgliedschaften

  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)

Vorträge

  • Cyber-Risks: Strafbarkeitsrisiken bei Lösegeldzahlungen nach Ransomware-Angriffen
  • Verbandsgeldbußen – Überblick, Bedeutung und Ausblick

Publikationen

  • Lösegeldzahlungen nach Ransomware-Angriffen - eine Analyse der Strafbarkeitsrisiken, in: PHi 5/2023, 134 ff.
  • Aufsatz: Kampf gegen Geldwäsche – Das Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Teil 1 in: ZWH, 4/2022, S. 78 ff.; Teil 2 in: ZWH, 5/2022, S. 108 ff.; Teil 3 in ZWH, 3/2023, S. 55 f.
  • Anmerkung zu BGH wegen Einziehung eines Geschäftsanteils – Nichtigkeit des Beschlusses bei unzureichendem freien Vermögen zur Zahlung des Einziehungsentgelts, in: BB 2018, S. 1999, 2001.