Life Sciences

Das Gesundheitswesen ist ein Schlüsselmarkt mit großer Innovations- und Wachstumskraft. Gleichzeitig ist es eine stark regulierte und kontrollierte Branche.

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engagierte interdisziplinäre Experten arbeiten nahtlos für Sie zusammen.
Wir haben ein breites und gleichzeitig tiefes Branchenverständnis nicht nur im klassischen Arzneimittelbereich, sondern auch im Hinblick auf Medizinprodukte, Krankenhäuser und Pflege.
Unsere „Digital Health“-Gruppe bündelt Know-how zu allen digitalen Gesundheitsthemen.

Für Unternehmen im Gesundheitswesen ist es deshalb wichtig, die regulatorischen Rahmenbedingungen zu kennen und mögliche Änderungen frühzeitig in den Blick zu nehmen.

Dabei greifen traditionell verschiedene Rechtsgebiete ineinander, was die Komplexität erhöht. Zu denken ist insbesondere an das Arzneimittelrecht, das ärztliche Berufsrecht, Datenschutz-, IP-, IT- und Kartellrecht.

Unsere Mandanten kommen aus den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte, Forschung, Krankenhäuser und MVZ sowie Pflege. Wir beraten sie zu Transaktionen und regulatorischen Themen sowie gestalten und verhandeln Verträge. Kommt es zum Streit, kümmern sich auf das Gesundheitsrecht spezialisierte Prozessanwälte um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In unserer „Digital Health“-Gruppe haben wir unser Know-how zu allen digitalen Gesundheitsthemen gebündelt.

Schwerpunkte

  • Markteintritt
  • Zulassung
  • (Lohn-)Herstellung
  • Vertriebs- einschließlich Arzneimittelpreisrecht
  • Aus- und Einlizenzierung
  • Klinische Studien
  • Apothekenrecht
  • Markteintritt
  • CE-Kennzeichnung
  • In-vitro-Diagnostika
  • Digitale Gesundheitsanwendungen
  • Gesundheitsapps
  • Transaktionen
  • Buy-and-Build-Strategien
  • Kooperationen
  • Krankenhausrecht
  • Pflegerecht
  • Schutz
  • Vermarktung im Rahmen von Verkäufen
  • Ein- und Auslizenzierungen
  • Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung
  • Kooperationen
  • Subventionsrecht
  • Hochschulrecht
  • Lizenzen
Zum Beispiel im Rahmen klinischer Studien, bei der Herstellung personalisierter Arzneimittel (ATMP) oder in (digitalen) Kooperationsmodellen
  • Rechtsverteidigung und Abwehr von Ansprüchen z.B. im Rahmen der Arzneimittelhaftung
  • Durchsetzung von Ansprüchen

Referenzen

  • Ada Health
    Beratung im Hinblick auf Datenschutzthemen und den weltweiten Rollout einer Gesundheits-App
  • Arrow Generics
    Beratung zum Kartellschadensersatz
  • Cellex-Gruppe
    Beratung bei der Gründung eines neuen Unternehmens für Next-Generation-Immuntherapien in den USA in Kooperation mit der Intellia Therapeutics, Inc.
  • Casa Verde Capital
    Serie-B-Finanzierungsrunde von Cansativa
  • Cerner Corporation
    Beratung bei der Übernahme des internationalen Forschungs- und Beratungsgeschäfts von Kantar Health
  • Helios Kliniken
    Fusionskontrollrechtliche Beratung beim Erwerb der DRK-Kliniken Nordhessen einschließlich angeschlossenem Medizinischem Versorgungszentrum (MVZ)
  • Laureus Capital
    Beratung bei einer Serie-B-Finanzierung des Biotech-Unternehmens Ethris
  • LOGEX
    Beratung bei strategischer Transaktion im Bereich Krankenhauskostenträgerrechnung/Analysesoftware für das Gesundheitswesen
  • New Flag
    Regulatorische und vertragsrechtliche Beratung zu COVID-19-Antigen-Schnelltests und Antikörpertests
  • Wacker Biotech
    Beratung im Vergabeverfahren und beim Abschluss eines Pandemiebereitschaftsvertrages zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen mit dem Bundesgesundheitsministerium

Noerr vereint die regulatorische Expertise mit den anderen Kompetenzen der Kanzlei, insbesondere in den Bereichen IT und Datenschutz, Commercial, Transaktionen und Patentrecht.

Legal 500 Deutschland, 2022
Webinar

Data & AI Compliance Governance

20.11.2024 - 20.11.2024

Konferenz

Noerr Restructuring Day 2024

25.11.2024 - 26.11.2024
Frankfurt

Die Stärke der standortübergr. agierenden Gesundheitspraxis ist ihre Kompetenz an den Schnittstellen zum Gesellschafts- u. Kartellrecht. Diese spielt sie regelm. bei der Beratung von Krankenhausträgern bei M&A-Deals u. Kooperationen aus. Zuletzt stand Noerr etwa Asklepios, Helios u. Debeka kartellrechtl. beim Joint Venture ,Wir für Gesundheit‘ zur Seite.

JUVE Handbuch, 2020/2021

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