Valentina Nieß, LL. M.
Rechtsanwältin, Associated Partner
Valentina Nieß ist spezialisiert im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht und berät deutsche sowie internationale Mandanten zu allen Fragen des Marken-, Design- und Wettbewerbsrechts. Dies umfasst unter anderem die Rechtsdurchsetzung und Prozessführung bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte und bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht, einschließlich Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. Valentina Nieß leitet eine Task Force des INTA Enforcement Committee, ist Redakteurin der INTA-Publikation "Trade Dress" und veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie ist in München und in New York als Rechtsanwältin zugelassen.
Referenzen
- Mövenpick
Regelmäßige Beratung der Mövenpick Fine Food im Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht - US-Amerikanisches Pharmaunternehmen
Beratung und Vertretung in verschiedenen Verfahren vor den Markenämtern und deutschen Gerichten - C&A
Beratung des globalen Modekonzerns im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie gerichtliche Vertretung - Internationales Mineralölunternehmen
Beratung im Marken- und Wettbewerbsrecht - Deutsche Onlineapotheke
Beratung und gerichtliche Vertretung in werbe- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten - Condor
Beratung im Zusammenhang mit marken- und vertragsrechtlichen Themen
Pressestimmen
- JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2023/2024
„lösungsorientiert, pragmat., kompetent, schnell u. transparente Kostenvoranschläge“ - WTR 1000 - The world's leading trademark practitioners
"A member of INTA’s enforcement committee, Nieß is a leading trademark, design and unfair competition litigator. Admitted to the Bar in New York and Germany, her international perspective adds value to every client matter." - World Intellectual Property Review (WIPR) Diversity Issue 2022
50 Leading Women in IP - Legal 500
"High level of competence, quick response and availability." - Managing IP Ranking
Empfohlen für Markenrecht
Werdegang
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Köln
Postgraduiertenstudium an der University of California, Berkeley School of Law (USA)
Wahlstation bei einer internationalen Kanzlei in Shanghai (China)
Anwaltliche Tätigkeit bei einer amerikanischen Kanzlei in München
Seit 2011 bei Noerr
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München sowie bei der New York Bar (USA)
Mitgliedschaften
- Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V.
- International Trademark Association (Enforcement Committee)
- American Bar Association
- Pharmaceutical Trade Marks Group
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
Publikationen
- BeckOF Vertrag für Wettbewerbsrecht und Werberecht, 68. Edition 2024
- Von Zykluszauber-Tee und Gelenknahrung: Zur Zulässigkeit gesundheitsbezogener Aussagen bei „Botanicals“ unter der HCVO in GRUR-Prax 2024, 598
- Ist „grün“ drin, wo „grün“ draufsteht? – Die neue Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher im ökologischen Wandel in GRUR-Prax 2024, 225
- Die Entscheidungspraxis zu Pharmamarken 2023 in GRUR-Prax 2024, 155
- EuGH/Parallelimporte: Gleichwertigkeit des Umverpackens und Neuetikettierens von Arzneimitteln in ZfPC 2023, 82
- Verwechslungsgefahr zwischen „E.VITA Energie, die Wort hält“ und „e-VIVA“ in GRUR-Prax 2023, 341
- Monographiekonformität von Präparaten und Ginkgo-Extrakte als "Novel Food", in: GRUR-Prax 2022
- Handbuch "Wirtschaftsschutz in der Praxis (2019, Springer Verlag), Kapitel "Schutzstrategien gegen Produktpiraterie und Wirtschaftsspionage"
- Registration of the Three-Dimensional Shape of Consumer Products as Trademarks in the EU [IP Corner], in: IEEE Consumer Electronics Magazine, 10/2016, S. 118-120
- Recht und Praxis: Adidas und K-Swiss - Streifen sind nicht gleich Streifen, in: Fashionunited.de, 15.04.2016
- Herkunftshinweis trotz beschreibenden Anklangs, in: GRUR-Prax 2015, S. 58 ff.
- Kennzeichenschutz durch Hinterlegung im Trademark Clearinghouse und parallele Domainüberwachung, in: juris, K&R 2013, Heft 7-8, Beihefter 4, S. 3-6
- Alles neu macht die ICANN – die neuen Top Level Domains bescheren Markeninhabern neue Risiken und neue Rechtsschutzmöglichkeiten, in: GRUR Int 2013, S. 322 ff.