Dr. Torsten Wehrhahn, LL. M.
Rechtsanwalt, Partner
Torsten Wehrhahn ist auf nationale und internationale Finanzierungstransaktionen spezialisiert und berät Kreditinstitute, Unternehmen und Investoren insbesondere in den Bereichen Corporate Finanzierungen, Akquisitionsfinanzierung, Mezzanine-Finanzierungen und Restrukturierungen. Zu seinen regelmäßig in Finanzierungstransaktionen beratenen Mandanten zählen auf der Darlehensgeberseite unter anderem die Deutsche Bank AG, die Postbank – eine Zweigniederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG und diverse Landesbanken.
Pressestimmen
- "exzellente Reaktionszeit und fundierte rechtliche Beratung", Legal 500 / 2017
- empfohlener Anwalt für Kredite und Akquisitionsfinanzierungen sowie Immobilienfinanzierungen, Legal 500 / 2018, 2019, 2020, 2021
- Häufig empfohlener Anwalt für Kredite und Akquisitionsfinanzierungen, JUVE 2009/2010, JUVE 2019/2020; JUVE 2020/2021
Werdegang
- Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Dresdner Bank AG in Düsseldorf
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Trier
- Postgraduiertenstudium (LL.M.) an der University of Pennsylvania
- Promotion an der Universität Hannover
- Anwaltliche Tätigkeit als Associate bei einer internationalen Kanzlei in Frankfurt und München
- Anwaltliche Tätigkeit als Senior Associate bei bei einer internationalen Kanzlei in Frankfurt
- Tätigkeit als Syndikus/Abteilungsdirektor bei der IKB Deutsche Industriebank AG
- Tätigkeit als Syndikus bei der Deutsche Annington Immobilien SE
- Zugelassen als Attorney-at-Law (New York)
- Seit 2014 bei Noerr
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltkammer Frankfurt
Publikationen
- Neue Chancen für Going-Public-Anleihen?, in: RdF 2.2013, S. 123 ff.
- Unternehmensfinanzierung durch Schuldscheindarlehen, in: BKR 9/2012, S. 363 ff.
- Finanzierungsinstrumente mit Aktienerwerbsrechten, veröffentlicht durch das Institut für deutsches und internationales Recht des Giro-, Spar- und Kreditwesens bei Duncker & Humblot, Band 158, 2003 (Dissertation)
- Kein Bedingtes Kapital für naked warrants?, Anmerkung zum Beschluß des OLG Suttgart v. 16.1.2002 – 8 W 517/01, in: BKR 2/2003, S. 122 ff.
- Wandelschuldverschreibungen nach der Aktienrechtsnovelle 2016, in: GWR 2016, S. 133 ff.