Dr. Stefan Blum hat sich spezialisiert auf die Beratung und gerichtliche Vertretung von Kreditinstituten, Wirtschaftsunternehmen und Insolvenzverwaltern im Zusammenhang mit meist komplexen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bereich des Bank-, Wirtschafts- und Insolvenzrechts. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet dabei die Abwehr großvolumiger Schadensersatzklagen gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Finanzderivaten und gescheiterten Investments (beispielsweise in Fondskonstruktionen). Zudem verfügt Herr Blum über langjährige Erfahrung bei der Betreuung anfechtungsrechtlicher und sonstiger insolvenzrechtlicher Streitigkeiten.

Referenzen

  • Vertretung diverser deutscher Großbanken in komplexen Rechtsstreitigkeiten (laufend)
  • Vertretung von Sal. Oppenheim gegen zahlreichen Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit gescheiterten Oppenheim-Esch-Investments (seit 2010)
  • Vertretung der WestLB/EAA gegen zahlreiche Schadensersatzklage von Kommunen wegen angeblich fehlerhafter Beratung zu Swapgeschäften (seit 2011)
  • Sammelklage 128 geschädigter Anleger: Gerichtliche Vertretung des verklagten Kreditinstituts (seit 2010)
  • Beratung zahlreicher deutscher Banken beim Verkauf von Anleiheforderungen gegen insolvente isländische Banken (seit 2010)
  • Qimonda AG: Beratung des Insolvenzverwalters bei Abwicklung des Insolvenzverfahrens (2009/2010)
  • Cinterion Wireless Modules: Beratung des Insolvenzverwalters bei Verkauf des Unternehmens im Rahmen eines Bieterprozesses (2010)
  • Kassel Huskies: Beratung wegen Ausschluss aus der DEL infolge Insolvenz (2010)
  • ESCADA AG: Beratung des Unternehmens bei Restrukturierung und Vorbereitung der Insolvenz nebst Insolvenzplan (2009)

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen
  • Promotion zum Dr. iur. an der Universität Göttingen
  • Rechtsreferendariat beim Kammergericht in Berlin
  • Auslandserfahrung: Rechtsanwalt bei der Investmentbank Bear Stearns in London (Großbritannien); College in Sydney (Australien)
  • Seit 2002 bei Noerr
  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Mitgliedschaften

  • Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e.V.
  • Bankrechtliche Vereinigung e.V.

Vorträge

  • Dr. Stefan Blum ist Dozent für Baukreditsicherungsrecht an der IREBS Immobilienakademie der Universität Regensburg.

Publikationen

  • Entreicherungseinwand des Empfängers einer unentgeltlichen Leistung, in: WuB 2016, S.641 ff.
  • Vorsätzliche Benachteiligung bei Befriedigung von Steuerforderungen unter Vollstreckungsdruck, in: WuB 2016, S. 505
  • Keine Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit, in: WuB 2015, S. 665
  • Inhalt und Auslegung eines Besserungsscheins; Rückzahlungsvereinbarung einer Bürgschaft, in: WuB 2015, S. 143
  • Konkludente Erfüllungswahl des Insolvenzverwalter, in: WuB VI A, § 103 InsO, 9/2014, S. 457 ff.
  • Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit durch Patronatserklärungen des Gesellschafters, in: WuB VI A, § 17 InsO, 3/2014, S. 141 ff.
  • Unpfändbarkeit der Auskunftsansprüche eines Gesellschafters gegen die GmbH, in: WuB II C, § 51a GmbHG, 10/2013, S. 575 ff.
  • Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe der Nachweise des erhöhten Sockelfreibetrages eines Pfändungsschutzkontos, in: WuB VI D, § 836 ZPO, 8/2013, S. 497 ff.
  • Anfechtbarkeit von mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erbrachten Zahlungen, in: WuB VI A, § 130 InsO, 7/2013, S. 421 ff.
  • Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gegenüber der Bank als bloßer Leistungsmittler, in: WuB VI A, § 133 InsO, 6/2013, S. 391 ff.  
  • Zur Beweislastverteilung im Rahmen des § 96 InsO, in: WuB VI A, § 96 InsO, 1/2013, S. 59 ff.