Webinar

Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen – Die neuen Anforderungen des BFSG

29.01.2025
13:00 Uhr
Mann schaut auf Lichtprojektion gewerblicher Rechtsschutz

Ab dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Unternehmen sind dann verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies gilt für betroffene digitale Produkte, aber auch für eine Vielzahl digitaler Dienstleistungen wie etwa Webshops, deren Angebot an Produkten und Dienstleistungen sich an Verbraucher richtet. Mit dem BFSG hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie (EU) 2019/882, den sog. European Accessibility Act (EAA), ins deutsche Recht überführt. Im Kern handelt es sich dabei um eine Harmonisierungsrechtsvorschrift nach dem Muster des europäischen Produktsicherheitsrechts. Mit dem EAA vereinheitlicht der europäische Gesetzgeber die national unterschiedlich ausgestalteten Barrierefreiheitsanforderungen in den Mitgliedsstaaten und sorgt so für einen funktionierenden Binnenmarkt mit Blick auf die barrierefreie Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen.

Die Vorgaben des neuen Barrierefreiheitsrechts richten sich an die Hersteller, Einführer und Händler betroffener Produkte bzw. an die Erbringer der vom Gesetz erfassten Dienstleistungen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden in der Barrierefreiheitsverordnung konkretisiert. Wie im Produktsicherheitsrecht üblich, geht dabei von der Einhaltung europäisch harmonisierter Normen eine sog. Konformitätsvermutung aus. 

Unternehmen, die ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen nicht nach den Vorgaben des BFSG barrierefrei gestalten, müssen ab Mitte des Jahres mit erheblichen Konsequenzen rechnen: Behördlicherseits können nicht nur Bußgelder bis EUR 100.000.- verhängt werden. Nicht konforme Produkte und Dienstleistungen können überdies Gegenstand behördlicher Rückruf- bzw. Einstellungsanordnungen sein. Darüber hinaus drohen wettbewerbsrechtliche Konsequenzen, wenn Mitbewerber auf Verstöße gegen die Vorgaben des BFSG aufmerksam werden. Für Verbraucher stehen außerdem besondere Klagemöglichkeiten zur Verfügung.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind von den neuen Barrierefreiheitsanforderungen betroffen? Welche Anforderungen gelten für digitale Verbraucherprodukte und was müssen Betreiber von Webshops künftig konkret beachten? Welche Übergangsregelungen gelten über den 28. Juni 2025 hinaus und erleichtern die Umstellung? Diesen und weiteren Fragen gehen unsere Experten Dr. Arun Kapoor, Dr. Tom Billing und Dr. Julian von Lucius im Webinar nach.

Dr. Arun Kapoor leitet den Bereich Produktregulierung bei Noerr. Dr. Tom Billing ist Partner im Bereich Digital Business. Dr. Julian von Lucius ist assoziierter Partner und Mitglied der Praxisgruppe Data, Tech & Telecoms. Im Team beraten sie nationale und internationale Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen. Im Rahmen des Webinars geben sie einen Überblick über die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen, berichten aus ihrer anwaltlichen Praxis und zeigen anhand zahlreicher Beispiele auf, wie sich Unternehmen aufstellen sollten.

Wir laden Sie herzlich ein, an unserem Live-Webinar am Mittwoch, 29. Januar 2025 um 13:00 Uhr teilzunehmen.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen vorab unter folgender E-Mail zukommen lassen: events@noerr.com, Betreff: Live-Webinar: Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen

Nachfolgend finden Sie den Anmeldelink zum Live-Webinar.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Zur Anmeldung

Rechtliche Hinweise

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zur Teilnahme ist eine Registrierung erforderlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die persönlichen Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (beispielsweise Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Veranstaltungs-Plattform, Lautsprecher oder Headset) für die Teilnahme vorzuhalten. Der Mitschnitt und die Verbreitung der Veranstaltung, sei es live oder in Form von Mitschnitten, ist untersagt. Die hier dargestellten Veranstaltungen richten sich an Mandanten von Noerr und Unternehmen, die ein Interesse daran haben, unsere Dienstleistungen näher kennen zu lernen. Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer abzulehnen oder aus wichtigem Grund auszuschließen.
Bitte stellen Sie vor Annahme unserer Einladung sicher, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden internen Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitgebers/Dienstherrn erfolgt. Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB wird im Falle Ihrer Teilnahme alle gemäß § 37b Einkommensteuergesetz anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen übernehmen, sodass für Sie eine mögliche steuerliche Belastung durch die Zuwendung abgegolten wird.
Wir weisen darauf hin, dass wir Informationen über Anmeldung und Teilnahme von Personen an die an der Veranstaltung beteiligten Dienstleister und Personen extern und intern übermitteln, um eine sachgerechte Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Nutzung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung finden Sie unter Datenschutz.

Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Videoaufnahmen erstellen und für die Öffentlichkeitsarbeit von Noerr nutzen (Noerr-Website, Noerr Social Media-Kanäle, LinkedIn). Mit der Teilnahme an der Veranstaltung bestätigen Sie ihr Einverständnis damit.

Diese Veranstaltung (und die dazugehörigen Unterlagen) stellt (stellen) keine Rechtsberatung dar und verfolgt (verfolgen) ausschließlich den Zweck gewisse Fragestellungen/Themen zu besprechen. Sie erhebt (erheben) keinen Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit. Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Inhalte oder anderer rechtlicher Themen haben, wenden Sie sich gerne an events@noerr.com.