Digital Services Act in der Praxis

Jetzt wird es in Deutschland ernst mit dem europäischen Digital Services Act (DSA).
Der DSA gilt seit dem 17. Februar 2024 für alle Intermediäre, also Internetzugangsdienste, Hosting-Provider wie Plattformen und Online-Marktplätze sowie Suchmaschinen. Er sieht ein weitreichendes System von spezifischen Sorgfaltspflichten für die Gestaltung und den Betrieb von digitalen Diensten vor. Die Nichteinhaltung ist mit empfindlichen Sanktionen von bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes belegt.
Compliance-Anforderungen sind nur so scharf wie ihre Durchsetzung. Große Plattformen und Suchmaschinen werden dabei von der EU-Kommission beaufsichtigt, alle anderen von den Behörden in dem Land, in dem sie ihren Sitz haben. Deutschland hat im letzten Monat mit Verspätung das Digitale-Dienste-Gesetz als Umsetzungsgesetz erlassen und die Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste benannt, die damit wichtigste nationale Vollzugsbehörde wird.
In unserer Reihe der Digital Talks wollen wir diesmal
- einen Überblick über die neue Behördenstruktur verschaffen,
- Verfahren und drohende Sanktionen vorstellen,
- erste Erfahrungen mit der behördlichen Durchsetzung des DSA teilen und
- Hinweise für den Aufbau eine Compliance-Struktur zur Implementierung des DSA geben.
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