Die neue Abhilfeklage – eine Verbraucher-Sammelklage für Deutschland
Mit der zum 25.06.2023 anstehenden Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie ordnet der Gesetzgeber den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland neu. Im Fokus steht insbesondere die Einführung einer auf Leistung gerichteten Verbandsklage (Abhilfeklage), mit der Verbände in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Ansprüche von Verbrauchern durchsetzen können. Doch auch Unterlassungsklagen (UKlaG) werden gestärkt und eine Zulassung prozessfinanzierter Gewinnabschöpfungsklagen (§ 10 UWG) ist geplant.
Der im parlamentarischen Prozess noch immer streitige Regierungsentwurf geht weit über die auf europäisches Verbraucherrecht begrenzte Verbansklagenrichtlinie in vielerlei Hinsicht hinaus. In Deutschland könnte die Abhilfeklage insbesondere bei datenschutzrechtlichen Schadensersatzansprüchen, Produkthaftungsfällen, Verbraucherverträgen, Kartellschadensersatzansprüchen, Kapitalanlagefällen und der Durchsetzung des Digital Markets Act Bedeutung erlangen.
Wie wird die neue Abhilfeklage ausgestaltet sein und was folgt daraus für das System des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland? Bringt die neue Abhilfeklage mehr Rechtssicherheit für Unternehmen oder nur zusätzliche Risiken? Und welche Rolle spielen künftig Prozessfinanzierer?
Diesen und weiteren Fragen gehen unsere ausgewiesenen Experten für kollektiven Rechtsschutz, Dr. Henner Schläfke und Dr. Tobias Lühmann, im Webinar nach.
Sie verlassen die Noerr Webseite. Bitte beachten Sie, dass der folgende Link eine Webseite öffnet, für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind und auf die unsere Datenschutzbestimmungen keine Anwendung finden.
Rechtliche Hinweise
Compliance-Hinweis
Nutzung personenbezogener Daten
Rechtsberatung