Noerr Digital Day – Europas Wirtschaft profitiert von harmonisiertem Digital-Recht

18.05.2017

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung schafft ab Mai 2018 ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau. „Dieser Vorteil darf jetzt nicht durch nationale Überregulierungen verspielt werden“, warnt der IT-Rechtsexperte Prof. Dr. Peter Bräutigam – auch mit Blick auf die gerade vom Bundestag beschlossene Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Partner der Wirtschaftskanzlei Noerr moderiert heute den Noerr Digital Day, auf dem mehr als 180 Top-Juristen über die rechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung für die Wirtschaft diskutieren. Bräutigam stellt auch erste Ergebnisse einer gemeinsamen europaweiten Umfrage von Noerr und BusinessEurope zum Thema vor.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung entsteht nicht nur für europäische Unternehmen ein einheitliches Level-Playing-Field. „Auch US-Konzerne unterliegen der Regulierung, wenn sie es mit ihren Angeboten auf Kundendaten in Europa abgesehen haben“, betont Bräutigam. Die EU-Mitgliedsstaaten sollten jetzt bei der Anpassung des nationalen Datenschutzes – aber auch bei weiteren für den digitalen Wandel der Wirtschaft wichtigen Rechtsthemen – zurückhaltend agieren und das Ziel europaweit harmonisierter Regelungen nicht aus den Augen verlieren. „Wir ersticken sonst neue europäische Businessmodelle im Keim“, warnt Bräutigam. Dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und flexiblen vertraglichen Regelungen sollte zudem mehr Vertrauen entgegengebracht werden.

Das sieht auch die Wirtschaft so: Nach ersten Ergebnissen einer noch unveröffentlichten europaweiten Umfrage von Noerr und BusinessEurope – dem europäischen Dachverband der nationalen Industrie- und Arbeitgeberverbände – setzen die befragten Unternehmen beim digitalen Wandel der Wirtschaft mehrheitlich auf vertragliche Lösungen. Regulierung sollte zudem bevorzugt auf Ebene der EU und nicht national erfolgen. Ein ähnliches Bild hatte bereits eine Ende 2015 veröffentlichte gemeinsame Umfrage von Noerr und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unter Rechtsabteilungen deutscher Unternehmen ergeben.

Diskussionsbedarf sieht Bräutigam noch beim Thema des Eigentums an Daten. Eine gesetzliche Regelung sollte hierbei nicht vorschnell erwogen werden. „Die Nutzungsrechte an Daten sollten zunächst weiter wie bisher vertraglich geregelt werden“, sagt Bräutigam. „Privatrechtliche Lösungen sind flexibel und machen es leicht, neue Pfade zu beschreiten.“ Monopolisierungstendenzen könne auch durch das Kartellrecht entgegengewirkt werden.

Auf dem Noerr Digital Day stehen heute Gastbeiträge aus der Wirtschaft sowie Best Practice Workshops zu einer Vielzahl von rechtlichen Digital-Themen auf der Agenda – vom Internet of Things über Big Data, Cloud Computing sowie Blockchain und Smart Contracts bis hin zu FinTechs, dem Kartellrecht im Digitalzeitalter und der Digitalisierung in der Versicherungswirtschaft. Zu den Referenten zählen u.a. Dr. Holger Eggs (SAP Exchange Media), Prof. Dr. Wolfgang König (House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main), Bettina Sonnemann (Microsoft Deutschland) und Dr. Kai Brandt (Audi).