Ex-Olympus-CEO gewinnt mit Noerr vor Londoner High Court in D&O-Streit

02.03.2018

Vertreten von der Kanzlei Noerr haben sich der frühere CEO von Olympus und Whistleblower Michael Woodford, MBE, und dessen ehemaliger Kollege Paul Hillman vor dem High Court of Justice in London in einem D&O-Rechtsstreit gegen die AIG Europe durchgesetzt. Am 02.03.2018 hat das Gericht ein Urteil gegen den Versicherer erlassen (Az.: LM-2017-000031). In der Sache ging es um Versicherungsschutz aus einer von Olympus Europa auch zugunsten der Kläger bei der AIG unterhaltenen D&O-Versicherung. Diese Versicherung unterlag deutschem Recht. Die Zuständigkeit der englischen Gerichte folgt aus EU-Verbraucherschutzrecht.

Der High Court hat der Klage von Michael Woodford und Paul Hillman gegen die AIG Europe vollumfänglich stattgegeben.

Das Gericht hat entschieden, dass der D&O-Versicherer den Versicherungsschutz ohne Grund abgelehnt hat. AIG muss jetzt Versicherungsschutz für die im März anstehende Gerichtsverhandlung in einem Schadensersatzprozess einer Olympus-Tochtergesellschaft gegen Woodford und Hillman leisten. Die AIG hat bei der Deckungsablehnung behauptet,  die Versicherungsnehmerin habe Vorkenntnis von den im Schadensersatzverhältnis behaupteten Pflichtverletzungen gehabt. Weiter hat die AIG Versicherungsschutz unter Berufung darauf abgelehnt, dass die Versicherungsnehmerin Fragen des Versicherers zum Sachverhalt nicht fristgerecht beantwortet habe. Daher habe die Versicherungsnehmerin Mitwirkungsobliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag verletzt.

Der High Court ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Konkret hat der High Court festgestellt, dass eine relevante Vorkenntnis der Versicherungsnehmerin, die den Versicherer zur Ablehnung von Versicherungsschutz berechtigen könnte, nicht vorgelegen hat. Ob eine Vorkenntnis der Versicherungsnehmerin den versicherten Personen zuzurechnen gewesen wäre, hat das Gericht offen gelassen. Weiter hat das Gericht entschieden, dass jedenfalls keine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vorliegt. Vorsorglich hat das Gericht das Urteil darauf gestützt, dass selbst dann, wenn eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung der Versicherungsnehmerin vorgelegen hätte, eine solche Obliegenheitsverletzung keinen Schaden des Versicherers im Sinne der versicherungsvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen verursacht hätte. Schließlich hat das Gericht festgestellt, dass die bisher von Woodford und Hillman aufgewendeten Abwehrkosten in Höhe von bisher rund GBP 4 Mio. angemessen waren und vom D&O-Versicherer vollumfänglich zu erstatten sind.

Noerr-Partner Dr. Oliver Sieg, Co-Head of Litigation:

„Es ist außergewöhnlich, dass über einen deutschen Versicherungsvertrag vor einem ausländischen Gericht gestritten wird. Die internationale Aufstellung von Noerr ermöglicht, auch in diesen Fällen die Interessen unserer Mandanten erfolgreich durchzusetzen.“

Michael Woodford:

Ich freue mich sehr über das Urteil und sehe jetzt mit Zuversicht dem anstehenden Verfahren gegen Olympus mit Unterstützung von AIG entgegen.“

Paul Hillman:

Wir danken Lucy Holden und dem gesamten Noerr-Team sowie Stephen Midwinter QC für ihre überragende Arbeit im letzten Jahr.”

Vertretung Woodford und Hillman:

Noerr LLP: Rechtsanwalt Dr. Oliver Sieg, Düsseldorf, und Solicitor Lucy Holden, München

Barrister: Stephen Midwinter QC, Brick Court Chambers

Presse-Team


Schiedsverfahren

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