Vorläufige Einigung über EU Geldwäschepaket – Neues AML-Regime wird wesentliche Änderungen bringen
Am vergangenen Donnerstag (18. Januar 2024) hat die EU bekannt gegeben, dass im Rahmen des Trilogs nunmehr Einigkeit über das initial im Juli 2021 von der EU-Kommission vorgeschlagene EU-Geldwäschepaket erzielt worden ist. Mit der Umsetzung des EU-Geldwäschepakets werden wesentliche Änderungen des innerhalb der EU geltenden AML-Regimes einhergehen. Insbesondere werden die materiellen Regeln für den privaten Sektor zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erstmals in eine Verordnung übertragen, die unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gelten wird. Damit wird erstmals eine Vollharmonisierung von Prüfungspflichten erreicht, auch wenn für andere Bereiche weiterhin eine Richtlinie vorgesehen ist, die der Umsetzung in den Mitgliedstaaten bedarf. Die wesentlichen Neuerungen, die die Trilog-Verständigung vorsieht, werden im Folgenden zusammengefasst.
Barzahlungen
Zur Erschwerung von Geldwäsche wird für Barzahlungen eine EU-weite Obergrenze von EUR 10.000 festgelegt. Die Mitgliedstaaten sollen Möglichkeit erhalten, eine niedrigere Obergrenze festzulegen.
Verpflichtete
Der Kreis der Verpflichteten wird erweitert. Im Kryptosektor werden Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASPs) ihre Kunden bei Transaktionen von EUR 1.000 oder mehr einer KYC-Prüfung unterziehen müssen. Ferner müssen sie Maßnahmen zur Risikominderung bei Transaktionen mit selbst gehosteten Geldbörsen durchführen.
Händler von Luxusgütern wie Edelmetalle, Edelsteine, Juweliere, Uhrmacher und Goldschmiede, Luxusautos, -flugzeugen und -yachten sowie von Kulturgütern (z. B. Kunstwerken) werden Verpflichtete. Güterhändler, die mit anderen Waren handeln, brauchen hingegen keine KYC-Pflichten mehr zu erfüllen.
Profifußballvereine und -vermittler sollen ebenfalls zu Verpflichteten werden. Jedoch haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sie von diesen Pflichten auszunehmen, wenn sie ein geringes Risiko darstellen.
Verstärkte Sorgfaltspflichten
Verstärkte Sorgfaltspflicht werden bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen für Anbieter von Krypto-Vermögensdienstleistungen eingeführt.
Kredit- und Finanzinstitute werden künftig bei Geschäftsbeziehungen mit sehr vermögenden Personen und hohen Vermögenswerten stets verstärkte Sorgfaltspflichtmaßnahmen zu ergreifen haben. Verstöße hiergegen werden strenger geahndet werden.
Wirtschaftliches Eigentum
Klargestellt werden soll, dass wirtschaftliches Eigentum sowohl durch Eigentum als auch durch Kontrolle begründet werden kann und beide Komponenten geprüft werden müssen. Die Schwelle für das wirtschaftliche Eigentum wird wie bislang 25 % betragen. Präzisiert werden sollen Vorschriften für mehrstöckige Eigentums- und Kontrollstrukturen sowie die Bestimmungen über den Datenschutz und die Aufbewahrung von Unterlagen.
Alle ausländischen Unternehmen, die Immobilien besitzen, müssen sich rückwirkend bis zum 1. Januar 2014 im Transparenzregister registrieren lassen.
Transparenzregister
An das Transparenzregister zu übermittelnde Informationen müssen überprüft werden. Verbindungen zu Personen oder Einrichtungen, die Finanzsanktionen unterliegen, müssen gekennzeichnet werden.
Die Trilog-Verständigung sieht auch vor, dass neben Aufsichtsbehörden auch Personen der Öffentlichkeit mit berechtigtem Interesse, einschließlich der Presse, Zugang zu den Registern erhalten sollen.
Immobilienregister
Um die Ermittlungen bei kriminellen Machenschaften im Zusammenhang mit Immobilien zu erleichtern, müssen Immobilienregister künftig den zuständigen Behörden über einen einzigen Zugangspunkt zugänglich sein und u.a. Informationen über Preis, Art der Immobilie, Historie, Belastungen sowie, gerichtliche Einschränkungen und Eigentumsrechte zur Verfügung stellen.
Financial Intelligence Units
Die FIUs (in Deutschland die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) sollen sofortigen und direkten Zugang zu Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsinformationen erhalten, darunter Steuerinformationen, Informationen über Gelder und andere Vermögenswerte, die aufgrund gezielter Finanzsanktionen eingefroren wurden, Informationen über Geldtransfers und Kryptotransfers, nationale Kraftfahrzeug-, Luft- und Wasserfahrzeugregister, Zolldaten und nationale Waffen- und Rüstungsregister. Zudem soll ein engerer internationaler Austausch ermöglicht werden.
Aufsichtsbehörden
Jeder Verpflichteter soll weiterhin der Aufsicht einer oder mehrerer Aufsichtsbehörden unterliegen. Die Aufsichtsbehörden sollen einen risikobasierten Ansatz anwenden. Für den Nicht-Finanzsektor werden neue Aufsichtsmaßnahmen eingeführt. Aufsichtsgremien sollen technische Regulierungsstandards ausarbeiten, in denen die allgemeinen Bedingungen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Aufsichtsbehörden festgelegt werden.
Risikoanalysen
Sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten müssen eine Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchführen und Empfehlungen für Maßnahmen geben. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die in der nationalen Risikobewertung ermittelten Risiken wirksam zu mindern.