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Aus für das Verbands­sanktionen­gesetz

10.06.2021

Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 war man sich noch einig: Es soll ein Sanktionsregime für Unternehmen geben. Ziel eines daraufhin entworfenen „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ war, Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen sowie Anreize für die Aufklärung von Non-Compliance zu schaffen. So führen Maßnahmen zur Vermeidung von Gesetzesverstößen aktuell nicht zwangsläufig zur Milderung von etwaigen Geldbußen. Der im Juni 2020 vorgelegte Regierungsentwurf sollte dies ändern. Neben der Festlegung eines Sanktionsrahmens enthielt er auch Regelungen, die bei Implementierung und Durchführung von Compliance-Maßnahmen zu einer Sanktionsmilderung hätten führen können.

Nach zwei vorgelegten Referentenentwürfen, einem Regierungsentwurf und zahlreichen kritischen Auseinandersetzungen mit den vorgesehenen Regelungen der Entwürfe folgt nach über drei Jahren nun doch das endgültige Aus für das Gesetzesvorhaben. Anders als die Partei von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht trägt die Union laut Aussage des Rechtsanwalts und CDU-Politikers Jan-Marco Luczak bei einer Diskussionsveranstaltung auf dem Deutschen Anwaltstag das Vorhaben nicht mehr mit.

Ausschlaggebend für das Scheitern des Gesetzesentwurfs sei vor allem der geplante Umgang mit internen Untersuchungen gewesen. Der Entwurf sah hier eine Trennung von Untersuchungsführer und Verteidiger des Unternehmens vor. Die Ergebnisse der internen Untersuchung hätten damit nicht dem Privileg des § 97 StPO unterlegen und von der Staatsanwaltschaft für weitere Ermittlungsmaßnahmen beschlagnahmt werden können. Hier befürchte man, dass der Gesetzesentwurf nicht den gewünschten Anreiz geschaffen hätte, Fehlverhalten aufzuklären, sondern Unternehmen künftig eher von Untersuchungen abgesehen hätten.

Nachdem die Koalition dem Regierungsentwurf im Herbst 2020 noch zugestimmt hatte, sieht die Bundesjustizministerin in der Blockade der CDU einen „Bruch des Koalitionsvertrags“ (FAZ vom 9. Juni 2021). Ob und inwieweit es in Deutschland nun doch noch zu einem vergleichbaren Regelungsregime kommen wird, bleibt vor allem auch im Hinblick auf anstehenden Bundestagswahlen abzuwarten. Der Regierungsentwurf vom 16. Juni 2020 ist jedenfalls gescheitert.