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Vertriebsrecht To Go – die neue Podcast Reihe von Noerr

23.10.2024

Mit „Vertriebsrecht To Go“ erweitern Benedikt Lutz und Pieter Krüger, Rechtsanwälte der Praxisgruppe Automotive & New Mobility und des Kompetenzteams Einkauf, Logistik & Vertrieb bei der Kanzlei Noerr die Welt der Podcasts rund um das Thema Recht. Zukünftig widmen sich die beiden aktuellen und spannenden Entscheidungen aus den Bereichen Vertriebsrecht, Vertriebskartellrecht sowie Einkauf und Logistik und besprechen diese kurz und knackig mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Praxis.

In ihrer ersten Folge präsentieren sie Entscheidungen zum Handelsvertreterrecht, zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingung sowie eine EuGH-Vorlage des BGH zur E-Commerce-Richtlinie:

  • OLG Köln, Urt. v. 22.09.2023 - 19 U 150/22 – Schadensersatz des Unternehmers bei drastischen Umsatzrückgang nach Kündigung des Handelsvertreters
  • OLG München, Urt. v. 22.02.2024 - 23 U 7165/21 – unzulässige Kündigungserschwernis gegenüber Handelsvertreter bei Wegfall von 97% seiner Einkünfte
  • OLG Köln, Urt. v. 24.11.2023 19 U 146/22 – kostenlose Bereitstellung eines vom Unternehmer vorgegebenen Arbeitsplatzsystems; Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs
  • OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2023 -16 U 147/22 – Sperrung bestimmter Geschäftstätigkeiten wegen des Verdachtes der Veruntreuung von Ware durch den Handelsvertreter
  • BGH, Beschl. 21.12.2023 - I ZR 14/23 EUGH-Vorlage zur Auslegung des Begriffs „Angebot zur Verkaufsförderung“ nach der E-Commerce-Richtlinie
  • OLG Köln, Urt. v. 21.06.2023 - 6 U 112/23 – Wirksamkeit einer Klausel über die Vereinbarung eines absoluten Fixgeschäfts in AGB

Stay tuned!

 

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Hinweis Rechtsberatung

Dieser Podcast (und die dazugehörigen Unterlagen) stellt (stellen) keine Rechtsberatung dar und verfolgt (verfolgen) ausschließlich den Zweck gewisse Fragestellungen/Themen zu besprechen. Es erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit. Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Inhalte oder anderer rechtlicher Themen haben, wenden Sie sich gerne an news@noerr.com.