Ampel-Koalition bekennt sich zu hoher Transparenz bei wirtschaftlich Berechtigten
- Ampel-Koalition plant weitere Erhöhung der Transparenz von wirtschaftlich Berechtigten
- Transparenzpflichten für gemeinnützige Organisationen geplant
- Verknüpfung des Transparenzregisters mit anderen deutschen Registern geplant
Die aller Wahrscheinlichkeit nach künftige Regierungskoalition aus SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP hat am Mittwoch, den 24.11.2021, ihren Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2025 vorgelegt. Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ gibt dieser auf 178 Seiten einen Überblick über das geplante Regierungsprogramm der sog. Ampel-Koalition. Der Koalitionsvertrag bekennt sich dabei an mehreren Stellen zu mehr Transparenz in der Wirtschaft (insgesamt enthält der Vertragstext an 32 Stellen das Schlagwort Transparenz), beispielsweise hinsichtlich Emissionsschutz und Nachhaltigkeit, Gentechnik und Zuwendungen an Ärzte.
Transparenzpflichten für gemeinnützige Organisationen
Des Weiteren sollen gemeinnützige Organisationen künftig transparenter hinsichtlich ihrer Zweckverfolgung und Mittelverwendung werden und unter bestimmten Voraussetzungen ihre Spendenstruktur und Finanzierung offenlegen müssen. Die genaue Ausgestaltung dieser Transparenzvorschriften lässt der Koalitionsvertrag allerdings offen. Insoweit bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
Planungen im Bereich des Transparenzregisters
Im Bereich des Transparenzregisters unterstützt die Koalition wie auch der Bundesrat in einer Stellungnahme vom 26.11.2021 ausdrücklich das Vorhaben der EU-Kommission zur Einführung einer EU-Geldwäscheverordnung (siehe hierzu unseren Beitrag vom 26.07.2021). Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus vor, die Qualität der Daten im Transparenzregister zu verbessern, sodass künftig in allen vorgeschriebenen Fällen die wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister ausgewiesen werden.
Hierzu soll das Transparenzregister mit anderen deutschen Registern verknüpft werden. Insbesondere soll eine Verknüpfung des Transparenzregisters mit dem elektronischen Grundbuch erfolgen, um die Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien und Grundstücken zu unterbinden.
Entwicklung zu einem allgemeinen Vermögensregister
Sollten die Planungen des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, würde sich das Transparenzregister in Richtung eines allgemeinen Vermögensregisters entwickeln. In diesem würden nicht nur Unternehmensbeteiligungen, sondern (faktisch) auch andere Vermögenswerte, wie beispielsweise Grundstücke, aufscheinen.
Eine ähnliche Entwicklung war bereits im September 2021 auf EU-Ebene angestoßen worden, als die EU-Kommission eine Machbarkeitsstudie zu einem allgemeinen Vermögensregister in Auftrag gegeben hat. Darin sollen nach dem Willen der EU-Kommission von Privatpersonen oder Vereinigungen gehaltene Unternehmensbeteiligungen und Grundbesitz aber auch sonstige Vermögensgegenstände wie Wertpapiere, Edelmetalle, Kryptowährungen und Kunstgegenstände sowie ggf. von Privatpersonen errichtete Stiftungen und Trusts aufscheinen.