Warnung vor Eigentumsrechten an Daten – VDMA und Noerr stellen neuen Leitfaden zur Datennutzung vor

01.07.2019

Die systematische Nutzung sowie die rechtliche Absicherung von Maschinendaten sind für Deutschlands Maschinenbauunternehmen zentrale Zukunftsfragen. Eine wertvolle Orientierungshilfe stellt der „Leitfaden Datennutzung“ dar, den der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und die Kanzlei Noerr jetzt vorlegen. Der Leitfaden enthält praktische Lösungsvorschläge und dient Unternehmen, Öffentlichkeit und Politik als Diskussionsgrundlage für faire Lösungen bei der kommerziellen Nutzung der Daten.

Die beim Betrieb von Maschinen anfallenden Daten bilden die Grundlage für völlig neue Geschäftsmodelle und zusätzliche Wertschöpfung durch digitale Servicedienstleistungen. Der digitale Wandel ist für Deutschlands Maschinenbauindustrie längst Realität – zugleich fehlen jedoch anerkannte Standards für eine rechtliche Absicherung der Datennutzung. Denn: Wem die Daten „gehören“, ist gesetzlich nicht geregelt.

Hier setzt der neue Leitfaden an. Er zeigt auf, dass es keines gesetzlichen Dateneigentums im Hinblick auf die Zuordnung und Nutzung von Maschinendaten bedarf, sondern flexible und praktikable Lösungen besser im Verhandlungswege entwickelt werden können. Dazu enthält der Leitfaden konkrete Beispielsregelungen für Standardverträge, die einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten ermöglichen. „Innovative Geschäfte brauchen Freiraum, um sich zu entwickeln – hierzu gehört auch das hohe Gut der Vertragsfreiheit“, betont Hartmut Rauen, stellv. VDMA-Hauptgeschäftsführer.

Die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus lehnen ein Recht auf Dateneigentum mehrheitlich ab und favorisieren vertragliche Lösungen. Dr. Torsten Kraul, Partner bei Noerr und Mitautor der Studie, unterstreicht: „Mit dem Leitfaden wollen wir die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Strategie für die Datennutzung voranzutreiben und rechtssicher umzusetzen.“ Hierbei soll die Orientierungshilfe des VDMA nicht zuletzt auch einen Anstoß für die Herausbildung von – unverbindlichen – Standards für vertragliche Regelungen zur Datenhoheit geben. 

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Leitfaden Datennutzung – Orientierungshilfe zur Vertragsgestaltung für den Mittelstand